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Kurzem noch nicht vollzogen und es waren daher die zu derselben gehörigen Gemeinden die am meisten belasteten. Nachdem nun aber der Standesherr seine Zustimmung zur Anwendung der Ablösungsgesetze von 1836 gegeben hat, sind auch hier die Ablösungen theils zu Stande gekommen, theils in Unterhandlung. Von eigenthümlichen Titeln fand sich unter andern auch hier das Kälbergeld (S. OA. Beschr. von Wangen S. 79.) das aber jetzt abgelöst ist. Auch die sogenannten Seefahrten, zu welchen mehrere Falllehenträger im Zeilschen und Wurzachschen verpflichtet waren, d. h. das herrschaftliche Weinbedürfniß vom Bodensee zu holen, sind abgelöst. Andere Lasten haben mehr die Natur der Steuer, so wird z. B. in Roth und Berkheim eine jährliche persönliche Abgabe der Einwohner unter dem Namen Bannschatz oder Ehegroschen erhoben. Sonst bestehen nur noch die Küchengefälle, Heugelder etc. die auf einzelnen Höfen ruhen.

Nachstehende Liste gibt eine Übersicht der ständigen Grundlasten nach der Aufnahme des provisorischen Katasters vom J. 1823 mit Berücksichtigung der inzwischen vorgenommenen Ablösungen; wobei zu bemerken ist, daß nach der früheren Eintheilung die Gem. Gospoldshofen unter Wurzach, und Ober-Opfingen unter Berkheim begriffen ist.

Die Zehenten stehen bei weitem zum größeren Theile den Pfarrstellen und Kirchenpflegen zu; einige werden von den Grundherren und nur ein kleiner Theil vom Staat bezogen. Das Nähere hierüber ist bei der Ortsbeschreibung zu ersehen. Der Naturalbezug wenigstens der geistlichen Zehenten ist sehr häufig, fast gewöhnlich. Verleihungen finden selten auf eine längere Reihe von Jahren statt.

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Beschreibung des Oberamts Leutkirch. Stuttgart und Tübingen: Cotta. 1843, Seite 075. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Leutkirch_075.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)