ziemlich geringer Qualität mit vielen erdigen Theilen. Im August und September 1841 wurde (zu 2/3 auf Staatskosten, zu 1/3 auf Kosten zweier Bürger von Leutkirch, welchen Natterer obiges Grundstück käuflich überlassen hatte) ein Bohrversuch, zur Gewinnung eines etwaigen zweiten mächtigeren Flötzes ausgeführt und auf 103′ Tiefe ohne Erfolg niedergetrieben. Auch die horizontale Verbreitung des gefundenen Flötzes zeigte sich nur sehr gering, daher die Grube als unbauwürdig verlassen wurde.
Die gesammte nutzbare Fläche, mit Ausschluß der Waldungen, beträgt 130.9552/8 Morgen. Davon sind steuerfrei 3046/8, steuerbar 130.6504/8 M. Nach dem provisorischen Kataster betrug letztere Fläche nur 109.3597/8 M. Das ungebaute Land verhält sich zu dem gebauten wie 1 : 18,2 oder nahezu 1/19 der Gesammtfläche ist unkultivirt; dabei sind jedoch die Waldungen nicht mit in Berechnung gezogen. Von der ganzen Bodenfläche kommen auf 1 Menschen 6,7 auf 1 Pferd 45,9, auf 1 Stück Rindvieh 6,6 Morgen.
Das Verhältniß der Kulturarten, Gärten und Länder als Einheit angenommen, ist folgendes:
Gärten und Länder | 1 | ||
Äcker | 29,0 | ||
Wiesen | 9,7 | ||
Waldungen | 15,1 | ||
oder auf 100 Morgen der Bodenfläche kommen: | |||
auf Gärten und Länder | 1,7 | ||
" Äcker | 49,2 | ||
" Wiesen | 16,4 | ||
" Waldungen | 25,5 |
Von den fehlenden 7,2 Procent kommen auf Waiden und Öden 3,7, auf Flüsse und Seen 1,0, auf Straßen und Wege 1,8 und der Rest mit 0,7 auf Gebäude-Areal, Steinbrüche und Lehmgruben.
Beschreibung des Oberamts Leutkirch. Stuttgart und Tübingen: Cotta. 1843, Seite 051. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Leutkirch_051.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)