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2) Des Fürsten von Waldburg-Zeil-Wurzach: Ellwangen, Gospoldshofen, Hauerz, Mooshausen, Wurzach.

3) Des Fürsten von Waldburg-Woffegg-Waldsee: Waltershofen.

4) Des Grafen von Erbach-Wartenberg-Roth: Berkheim (theilweise), Haslach, Kirchdorf (theilw.), Roth, Spindelwaag.

5) Des Grafen von Schäsberg-Thannheim: Berkheim und Kirchdorf theilweise, Oberopfingen, Thannheim.

Der ganze Bezirk ist in Folge der Staatsverträge der Jahre 1806 und 1810 der Krone Württemberg angefallen, und war zur Zeit der deutschen Reichsverfassung in folgende Territorien vertheilt:

a) Die schwäbisch-österreichische, sogenannte obere Landvogtei, oder das Amt Gebratzhofen, begreifend den Bezirk der ehemaligen freien Leute, oder die jetzigen Gemeinden: Gebratzhofen, Herlatzhofen und Wuchzenhofen.

b) Die Reichsstadt Leutkirch.

c) Das Kloster Weingarten, und nach dessen Säkularisation der Fürst von Nassau-Oranien, das Amt Ausnang, oder die jetzige Gemeinde Hofs.

d) Die Prämonstratenser-Reichsabtei Roth, nach deren Aufhebung der Graf von Wartemberg und nach diesem der Graf v. Erbach, die oben Nr. 4 bezeichneten Gemeinden.

e) Das Kloster Ochsenhausen, und nach dessen Säkularisation der Graf von Schäsberg, das ehemalige Amt Thannheim, die oben Nro. 5 genannten Gemeinden.

f) g) und h) Die Territorien der oben 1–3 aufgeführten drei fürstlich Waldburgischen Häuser, wobei zu bemerken ist, daß die dem Fürsten von Waldburg-Zeil gehörige ehemalige Herrschaft Altmannshofen, und die dem Fürsten von Waldburg-Wolfegg gehörige Herrschaft Waltershofen dem Reichs-Ritterschaftlichen Verbande angehörten.

6. Besonders benannte Bezirke.

Ein großer Theil des Oberamts wird im gewöhnlichen Sprachgebrauch zum Allgäu gerechnet, über dessen

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Beschreibung des Oberamts Leutkirch. Stuttgart und Tübingen: Cotta. 1843, Seite 003. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Leutkirch_003.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)