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Jahr 1708, die des letzteren im Jahr 1717 hieher gestiftet (Braig 273. 278).

Die Schirmvogtei besaß die Familie der Stifter, der Grafen von Kirchberg. Im 15. Jahrhundert zahlte das Kloster 100 fl. Vogtgeld. Den 19. November 1478 nahm es den Grafen Eberhard im Bart von Württemberg als Schirmherrn an, übrigens unabbrüchig den Gerechtsamen, welche die Grafen von Kirchberg, sonst die ordentlichen Schirmherrn des Klosters, hier hatten. Unter diesen Umständen konnte sich Württemberg nicht über Eberhards Lebenszeit hinaus in dieser Schirmherrschaft erhalten.

Die Schicksale der Grafschaft Kirchberg späterhin überhaupt theilend, kam diese Vogtei an Bayern, dann an Österreich, im Jahr 1507 durch Verkauf Kaiser Maximilians an Jakob Fugger (Balzheimer Deduction 1765, Beil. S. 43). Später bekam das Kloster, von 1684 – 1700, einen langen und kostspieligen Proceß mit den Grafen Fugger-Kirchberg wegen schirmvogteilicher Rechte und dergleichen; es kaufte sich unter österreichischer Vermittelung los, mußte sich aber 1700 österreichischen Schutz gefallen lassen (Braig 252, 273, 278; den Receß über die Separation unterzeichnete Kaiser Leopold den 16. April 1701). Sofort wurde es unter österreichischer Landeshoheit (seit 1780 als Bestandtheil der österreichischen Markgrafschaft Burgau) Mediatkloster und erhielt in Kraft k. k. Rescripts vom 22. Juni 1701 auf der vorderösterreichischen landständischen Versammlung zu Ehingen Sitz und Stimme. Die hohe Gerichtsbarkeit ging durch diesen Separations-Vertrag von Fugger-Kirchberg auf das Kloster selbst über; die Niedergerichtsbarkeit innerhalb Etters hatte ihm von jeher gehört, durch den genannten Vertrag kam ihm auch die außerhalb Etters hinzu.

Das Kloster enthielt in seiner letzten Zeit 1 Prälaten, 25 Priester, 3 Cleriker und 5 Brüder. Sein Gebiet betrug damals ungefähr 11/4 Quadratmeilen, worauf 3250 Menschen wohnten. Seine Revenüen, wie solche der Krone Württemberg zufielen und im Jahr 1807 berechnet wurden, betrugen 29.878 fl. Auf denselben ruhten aber Pensionen des Convents mit 6000 fl., Schuldentilgungszuschuß auf 20 Jahre mit 12.000 fl., so daß der Rest des reinen Einkommens 11.878 fl. ausmachte. Die Passiven der Abtei waren nach Abzug der Activen 169.566 fl. 20 kr. bei der Übernahme von Seiten Württembergs.

Für das ganze Klosteroberamt Wiblingen betrug ein Simplum der ordentlichen Dominicalsteuer 2310 fl. 54 kr., ein Simplum einer Rusticalsteuer 1684 fl. 1 kr., welche Simplen zur landständischen Kasse in Ehingen gezahlt wurden. Hiebei kamen nur die im

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Laupheim. Stuttgart 1856, Seite 310. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Laupheim_310.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)