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und verschiedene Grundstücke und Sölden, und brachte so den Ort an sich.

Durch die Sekularisation kam Schönebürg im Jahr 1803 mit dem Kloster Ochsenhausen an den Fürsten Metternich, dessen reichsgefürstete Grafschaft im Jahr 1806 unter Württembergische Landeshoheit gestellt wurde. Im Jahr 1825 ging sämmtlicher Besitz des Fürsten Metternich in Oberschwaben durch Kauf an Württemberg über.

Die hiesige Kirche war im Jahr 1438 dem Kloster Ochsenhausen einverleibt worden.

Die Bemühungen der Reichsstadt Biberach im Ochsenhauser Gebiet, die lutherische Lehre einzuführen, waren nicht ohne Erfolg, bis der berühmte Abt Gerwick Blarer von Weingarten auch Abt in Ochsenhausen wurde, und Einhalt that.

Zu der Pfarrei, deren Besetzung der Krone zusteht, gehört außer den Gemeinde-Parcellen seit dem Jahr 1810 auch der zur Gemeinde Hürbel im Oberamt Biberach politisch gehörige Weiler Simmisweiler, welcher 1/2 Stunde südlich vom Mutterort liegt, und derselben anstatt des entfernter gelegenen Hofs Mittelweiler zugetheilt wurde, der nun der Pfarrei Hürbel einverleibt ist.

Die einverleibten Gemeinde-Parcellen sind:

b. Dietenbronn, ein kleiner, aus einigen Höfen bestehender Weiler, welcher 1/2 Stunde nordöstlich von dem Mutterort angenehm und gesund in dem Roth-Thale liegt. Er bildete mit Schönebürg, dessen Schicksale er theilte, ursprünglich eine Gemeinde.

c. Hochdorf, Weiler, hat ganz in der Nähe von Schönebürg eine freundliche Lage, theils an den linken Gehängen gegen die Rottum, theils im Thale derselben. Der in die Länge und weitläufig gebaute Ort ist ziemlich ansehnlich und besteht meist aus stattlichen Bauernwohnungen.

In der Mitte des Orts steht die Kapelle zum heil. Johannes, welche die Gemeinde im Jahr 1744 erbaute und auch unterhält.

Früher zu Mietingen eingepfarrt, wurde Hochdorf erst im Jahr 1810 mit der Pfarrei Schönebürg vereinigt.

Der Weiler gehörte zur Herrschaft Hürbel (OA.-Beschr. Biberach 126), deren Schicksal theilend er folgende Herren nacheinander hatte: v. Freiberg, v. Stein, wieder v. Freiberg, v. Reuttner, welcher im Jahr 1839/40 Hürbel an den Staat verkaufte. Seit 1806 steht er unter württembergischer Landeshoheit.

d. Huggenlaubach, ein unbedeutender, aus einigen ansehnlichen Bauernhäusern bestehender Weiler, welcher 3/4 Stunden südöstlich von dem Mutterort an dem Laubach liegt, der sich in der Nähe des Orts mit der Roth vereinigt.


Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Laupheim. Stuttgart 1856, Seite 241. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Laupheim_241.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)