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Im Ort selbst stand ein Schloß (Burg), das mit einem im Viereck angelegten Weiher umgeben war, der nun trocken gelegt, übrigens theilweise noch als Graben sichtbar ist.

Im 14. und im Anfang des 15. Jahrhunderts war Mietingen im Besitz der Herren von Freiberg; im Jahr 1340 trug Heinrich von Freiberg von Graf Eberhard von Landau Mütingen zu Lehen (Sattler Grafen 1, 34, wo irrig „Murtingen“ steht). König Ruprecht bewilligte den 26. Oktober 1408 dem Ritter Konrad von Freiberg seinem Rathe, im Markte zu „Mütingen“ das Gericht mit zwölf geschworenen Schöffen zu besetzen, ein Halsgericht, Stock und Galgen zu haben, und das Burgerrecht, auch Bürger aufzunehmen, ausgenommen Eigenleute, welche die Herren binnen Jahr und Tag zurückfordern können, oder Personen, welche nachfolgende Kriege hätten, oder unverrechnete Amtleute; auch einen Jahrmarkt am St. Gallustag und ein Wochenmarkt am Dienstag wird verwilligt, und alle andern Privilegien und Freiheiten werden bestätigt (vergl. auch die Urk. König Ruprechts v. 26. Nov. 1403 unter Baustetten). Im Jahr 1442 verkaufte Konrad von Freiberg den Ort sammt der Burg, Burggraben, Bauhof und Halsgericht um 11.720 fl. dem Kloster Heggbach (vergl. Lünig R.A. 18b, 118), bei dem er blieb, bis durch den Reichsdeputationsreceß von 1803 aus dem Gebiet des Klosters Heggbach Mietingen und Sulmingen als besondere Herrschaften ausgeschieden und dem Grafen von Plettenberg (vergl. über diese Familie, deren Stammhaus in Westphalen war, Freih. v. Zedlitz-Neukirch Neues preuß. Adelslex. 5, 365) als Eigenthum überlassen wurden. Der §. 24 genannten Recesses überweist dem Grafen „die Heggbachischen Orte Mietingen und Sulmingen sammt dem Zehnten in Baltringen und 500 Jauchert Wald, welche demselben an den an Mietingen angrenzenden Walddistrikten Wolfach, Laitbühl und Schneckenkau zuzumessen sind.“ Die herrschaftlichen Revenuen von Mietingen wurden zu 7200 fl. angegeben. Von 1803 bis 1805 reichsunmittelbar kam die Herrschaft im Jahr 1806 durch die Rheinbundsacte, in welcher die Seigneuries de Mietingen et Sulmingen namentlich genannt sind, unter Württembergische Landeshoheit. Graf Maximilian Friedrich, derselbe, welcher durch Mietingen und Sulmingen entschädigt wurde, starb 1813, worauf sich seine Besitzungen auf sein einziges Kind, seine Tochter Marie, seit 1833 vermählt mit Nicolaus Franz, Grafen von Esterhazy, vererbten.

Die hohe und maleficische Obrigkeit über Mietingen, wie über Sulmingen und die Kloster Heggbach’schen Orte überhaupt, erhielt das Kloster Salem im Jahr 1606 gegen eine jährliche Recognition

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Laupheim. Stuttgart 1856, Seite 195. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Laupheim_195.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)