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und welche ihn im Jahr 1551 an Phil. Jac. Gregg, Ulmer Rathsherrn († 1554), veräußerte. Im Jahr 1556 kam er von dieser Familie durch Kauf an die Herrn von Stotzingen, welche sowohl von der Grafschaft Kirchberg, als auch von dem Stift Ellwangen damit belehnt waren. Nach Absterben der Familie der Herrn von Stotzingen mit Johann Karl von Stotzingen, Domherrn zu Augsburg und Regensburg († 1647), wollte Ellwangen dessen lehnbaren Besitz als ein heimgefallenes Mannlehen, welches nichts mit der freien Ritterschaft zu thun hätte, einziehen, wogegen Kaiser Ferdinand 1652 ein Mandat erließ, daß die Ritterschaft in ihrem Collektationsrecht in Dellmensingen nicht beeinträchtigt werden solle. (Burgermeister Cod. dipl. equestr. 1, 334). Allod und Lehen kam sofort durch die Schwester des genannten letzten Herrn an deren Gemahl, Georg Heinrich von Werdenstein, stift-kemptischen Erbkämmerer.[1] Sofort blieb der Besitz der Burg mit aller Obrigkeit im Ort bei den Herrn von Werdenstein bis zum Aussterben des Geschlechts mit dem Reichsfreiherrn Anton Christoph den 11. December 1796, worauf sie als eröffnetes Lehen an Österreich fiel (Schwäb. Chronik v. 12. April 1797). Im Jahr 1814 kauften das Allod von vier Werdensteinischen Töchtern zwei Biberacher Patricier, Georg Christian und Christoph David, Gebrüder von Heider; im Jahr 1840 erwarb es ein Bürger von Asch, Namens Nuffer, von welchem es im Jahr 1851 durch Kauf an den jetzigen Besitzer, Graf Karl Viktor Reuttner von Weyl in Achstetten, überging. Zwei Höfe, vormals der Reichsritterschaft collectabel, genannt die Geistlichen Höfe, erkauften die Herrn von Ulm-Erbach im Jahr 1738, sie waren österreichisches und sind jetzt württembergisches Mannlehen.

Die Herrschaft Dellmensingen stund unter der Landeshoheit der österreichischen Landvogtei, wurde aber von dem Kreisamt Günzburg besorgt. Die hohe Gerichtsbarkeit, durch Verträge begrenzt, hatten die Grafschaft Kirchberg und deren Rechtsnachfolger, die niedere, gleichfalls durch Verträge bestimmt, hatten die Besitzer des hiesigen Ritterguts, namentlich die Familie von Werdenstein.


  1. 1659 hat Stift Ellwangen Georg Heinrichen von Werdenstein das Ellwangische Lehen und Stozingische Eigenthum insgesammt für freiledig und grundeigen übergeben und gegen zulängliche Kaufssumme zustellen lassen. 1660. hat derselbe von Werdenstein auch die Kirchbergischen lehnbaren Güter mit aller Zugehör von Albrecht Fugger, Graf von Kirchberg und Weissenhorn, als Inhaber der Grafschaft Kirchberg und Lehensherrn, als ein Mannslehen an sich erhandelt und ist die Immission geschehen. (Salbuch von Dellmensingen.)
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Laupheim. Stuttgart 1856, Seite 156. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Laupheim_156.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)