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aus einem Hof und einer Zehentscheune, welche zwei weiteren Höfen weichen mußte. Unter den drei Höfen hat einer Wirthschafts- und Brauereigerechtigkeit, ein anderer besitzt eine westlich vom Ort gelegene Privatkapelle; überdieß befindet sich im Ort eine Käserei, welche den größten Theil ihres Milchbedarfs von der Gutsherrschaft bezieht.

Die Mönchhöfe haben eine eigene, geschlossene Markung, welche mit Ausnahme des leichten Abhangs gegen die Roth eben liegt und mit der Markung Achstetten die gleichen natürlichen und landwirthschaftlichen Verhältnisse theilt.

Der Weiler war früher nach Laupheim eingepfarrt und wurde erst nach der Besitznahme von Seiten Württembergs der Gemeinde Achstetten zugetheilt.

Die Mönchhöfe waren früher Lehen von dem Kloster Gutenzell und dem Kloster Ochsenhausen zehentbar.

Genannt wird Achstetten am frühesten in einer Bulle des Pabstes Cölestin III. vom 1. Jan. 1194, in welcher der Pabst dem Kloster Wiblingen alle Rechte und Besitzungen, namentlich auch in Achstetten, bestätigt. Dieses Kloster besaß einen Theil des Zehnten noch bis zum Jahre 1574, in welchem es solchen dem Kloster Ochsenhausen um 5900 fl. verkaufte.

Der ritterschaftliche Ort, welcher zu dem Kanton Donau steuerte, hatte im 14. Jahrhundert zu den frühesten Besitzern, welche man kennt, die Herren von Freiberg, von denen sich ein Zweig „von Achstetten“ schrieb. Es kommen als Herren vor z. B. Burckard von Freiberg von Achstetten im Jahr 1356 (Balzheimer Deduction von 1765 Beil. S. 62), Eberhard 1367 u. f. (Reg. Boic. 9, 168), Ernst 1464 (Lori Lechrain 2, 181), Hans 1437 (Steinhofer 2, 803). Im Jahr 1442 theilten sich in den Ort die Brüder Hans, Eberhard und Wilhelm vom Freiberg, von denen der letzte im Jahr 1447 seinen Antheil dem Kloster Gutenzell, welches auch den lehnbaren Blutbann über den ganzen Ort erwarb, verkaufte [1]; die übrigen Theile kamen später wieder zusammen und blieben Freibergisch bis nach dem kinderlosen Tod Philipps von Freiberg im Jahre 1625. Diesem succedirten seine


  1. „Achstetten in des von Freiberg und der Äbtissin zu Heggbach niedern Gerichten und in der Landvogtei hohen Obrigkeit. Außer im Dorf Bronnen ist ihnen hohe und niedere Obrigkeit überlassen worden, außerhalb derjenigen Malefiz, darum einer vom Leben zum Tod verurtheilt werden möcht, Inhalt Vertrags von 1535. Freiberg aber prätendirt die hohe Obrigkeit in beiden Dörfern, Achstetten und Bronnen, weil der Vertrag nie besiegelt worden und kein Original bei der Landvogtei sei.“ Wegelin Landvogtei 2, 161.
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Laupheim. Stuttgart 1856, Seite 119. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Laupheim_119.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)