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Klein-Laupheim bleiben: die hohe Obrigkeit, deren Ausübung jährlich zwischen ihnen wechseln sollte, die Frevel an den Wochenmärkten, das Rathhaus, die Schießstätte etc. (Brigel 99). Die Nachkommen der erstgenannten Söhne blieben bis zum Jahr 1840 im Besitz der beiden Laupheim, welche zum ritterschaftlichen Kanton Donau gehörten [1], verloren im Jahr 1805 ihre landesherrlichen Rechte an Bayern, welches solche am 13. Oktober 1806 vermittelst Staatsvertrag an Württemberg abtrat. Der letzte Besitzer von Groß-Laupheim war Constantin Freiherr von Welden, k. bayer. Ober-Appellationsgerichtspräsident in München († 1842), welcher mit Ausnahme des Klein-Laupheimer Lehenantheils am Ende die Gesammtherrschaft an sich gebracht hatte. Am 6. Mai 1840 wurde Groß- und Klein-Laupheim für 410.000 fl. von der Staatsfinanzverwaltung erkauft. Die gutsherrlichen Bestandtheile waren:

a) bei Groß-Laupheim die sämmtlichen Schloßgebäude, die Ziegelhütte und die Mahlmühle; an Gärten 386/8 Morgen 23,6 Ruthen, an Äckern 1783/8 Morg. 39 Ruth., an Wiesen 1224/8 Morg. 18 Ruth., an Waldungen 6544/8 Morg. Der Ertrag der Rechte und Gefälle wurde zu jährlich 3729 fl. 57 kr. angenommen;

b) bei Klein-Laupheim die sämmtlichen Schloßgebäude und das Bräuhaus, an Gärten 157/8 Morg. 27 Ruth., an Äckern 1017/8 Morg. 24 Ruth., an Wiesen 674/8 Morg. 47 Ruth., an Krautländern 4/8 Morg. 9 Ruth., an Waldungen 1265/8 Morg 11 Ruth.; Rechte und Gefälle mit einer Jahresrente von 2467 fl. 34 kr. Als weitere Gefällberechtigte erscheinen nach dem Kataster von 1823 der Hospital Biberach, die Kirchen-Kapellenpflege, die Herrschaft Kirchberg, die Grafen Waldbott-Bassenheim und Reuttner, die Pfarrei Laupheim und ein Private (Obervogt v. Beck).

Die hiesige Kirche ist eine sehr alte Mutterkirche, aus welcher mehrere Pfarreien abgezweigt wurden, wie Achstetten, Baustetten, Groß-Schaffhausen; auch pfarrte ursprünglich ein Theil der Einwohner Baltringens und Orsenhausens hieher. Ein Frühmeßbeneficium stiftete im Jahr 1400 Johannes Keller von Scheidegg, Pfarrer in Laupheim. Solches vereinigte der Bischof von Constanz Marcus Sitticus im Jahr 1594 mit der Pfarrstelle daselbst, legte aber dem Pfarrer die Verbindlichkeit auf, einen Hilfspriester zu


  1. Die Landeshoheit ist zwar von der österreichischen Markgrafschaft Burgau behauptet, aber von den beiden Welden’schen Herrschaften derselben nie zugestanden worden. Burgau war von dem Besteuerungsrecht und dem jus armorum et sequelae ausgeschlossen, beides war ritterschaftlich.
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Laupheim. Stuttgart 1856, Seite 113. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Laupheim_113.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)