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schon ihre Söhne Wilhelm (Konrads Sohn) und Philipp († 1510, Eberhards Sohn), mit welchen der Mannsstamm der Grafen von Kirchberg im Jahre 1510 ausstarb, ihre Antheile, ersterer für 31.000 fl. den 19. Juni 1481, letzterer für 9.700 fl. am 28. Mai 1498, beide an den Herzog Georg von Bayern veräußern mußten. Herzog Georg von Bayern blieb in diesem Besitz bis zu seinem Tod im Jahr 1503. Allein sein ungesetzliches Testament, kraft dessen er seine Hinterlassenschaft den rechtmäßigen Erben zu entziehen und seiner Tochter, der Gemahlin des Churprinzen von der Rheinpfalz, Ruprecht, zuzuwenden suchte, führte 1504 zum Bayern-Landshut’schen Erbfolgekrieg und entschied auch das Schicksal der Grafschaft Kirchberg für die nächsten Jahrhunderte und bis auf unsere Zeit. Der Hauptgegner des Testaments Herzog Georgs war Albrecht von Bayern-München, der künftige Schwiegervater des jungen Herzogs Ulrich von Württemberg, dessen Hilfe er hauptsächlich suchte und dem er am 15. Dezember 1503 für dieselbe 125.000 fl. zu zahlen, oder dafür Heidenheim und das ganze Brenzthal nebst der Grafschaft Kirchberg abzutreten versprach. Wirklich wurde an Herzog Ulrich für seine in diesem Kriege geleisteten Dienste die Herrschaft Heidenheim überlassen, aber nicht auch, vielleicht weil man ihn durch seine von der Pfalz gemachten Eroberungen für hinlänglich belohnt hielt, die ihm zugleich versprochene Grafschaft Kirchberg, sondern diese zog neben andern Stücken der Hinterlassenschaft Herzog Georgs bereits im Jahre 1504 der römische König Maximilian an sich (Steinhofer 3, 834, 836). Noch in demselben Jahre wurde sie an den Grafen Eitel Friedrich von Zollern um 20.000 fl., jedoch auf Wiederlösung gegen halbjährige Aufkündigung verkauft oder vielmehr verpfändet; dann diese Auslösung dem Bürger zu Augsburg, Jakob Fugger, dem Maximilian bedeutende Summen schuldete, und dem es dadurch um so leichter wurde, auch die übrigen Reste der Kirchbergischen Hinterlassenschaft an sich zu bringen, im Jahre 1507 um einen bedeutend höheren Preis gestattet, und nun erst von Maximilian öffentlich erklärt, daß er sich aus „treffenlichen, beweglichen Ursachen“ etliche Städte, Schlösser und Flecken weiland Herzog Jörgs vorbehalten und seinem erblichen Fürstenthume und Land zugestellt habe, damit seine Erben, die Erzherzoge von Österreich, sie nützen, verkaufen, versetzen und damit als mit ihrem eigenen Gut handeln mögen, von allermänniglich ungehindert (Deduction: Ausführung der Unmittelbarkeit von Balzheim 1765, Beil. S. 43). Österreich behielt sich bei der Übergabe an Fugger eine Art von Landeshoheit vor; diese Übergabe geschah auch jetzt auf Wiederlösung nach zwanzig Jahren und nach einjähriger

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Laupheim. Stuttgart 1856, Seite 079. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Laupheim_079.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)