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Jahrhunderts unter Vermittlung der Reichsstädte Ulm und Memmingen und unter der Autorität des schwäbischen Bundes geregelt worden (siehe hierüber Oberamtsbeschreibung von Biberach S. 149.

Eine wesentliche Bestimmung des damals zu Stande gekommenen Vertrags war, daß die Güter in der Regel auf zwei Leiber geliehen und die Laudemien auf einen bestimmten Betrag regulirt wurden.

C. Grundlasten und ähnliche nunmehr abgelöste Abgaben.

Grundherrliche Gefälle bezogen bis zu der in jüngster Zeit vollzogenen Ablösung, außer dem Staat und dem größeren Theil der oben aufgezählten Grundherren, sowohl einzelne Ortspfarreien und Ortsstiftungspflegen, als auch, wie zu Baltringen, Hüttisheim, Mietingen und Sulmingen, der Hospital Biberach; zu Bußmannshausen und Dellmensingen die Armenstiftungspflege Ulm.

Frohndienste, theils Hand-, theils Fuhrfrohnen, standen wenigstens dem Staat in allen denjenigen Orten zu, in welchen er Lehenzinse zu beziehen hatte; es wurden aber meistens unveränderliche Surrogatgelder erhoben.

In den vormaligen Kloster Wiblingen’schen Orten war die Frohn für die Unterthanen nicht sehr lästig, sie fieng Morgens 6 Uhr an und endigte Abends 6 Uhr; jeder Frohnende bekam täglich zweimal warmes Essen (in sog. Knöpflen bestehend), und des Abends 47/8 Pfund Roggenbrod mit nach Hause. Da den Leuten zu dem gewöhnlichen Mittagessen sehr oft noch saures Kraut gegeben wurde, auch die Erntefröhner bei heißer Witterung jeden Nachmittag Bier zur Genüge erhielten, so fehlte es nicht an Personen, welche sich zum Frohnen drängten.

Eine eigenthümliche Abgabe, eine sog. Weikertsteuer bestand zu Unterweiler (sie wurde in Folge des Gesetzes vom 24. August 1849 unentgeldlich aufgehoben).

D. Zehenten.

Der große Zehente stand der Staatsfinanzverwaltung, nur in wenigen Orten, wie in Bihlafingen, Gögglingen, Illerrieden, Unter- und Ober-Kirchberg und Parcellen, Schönebürg, Unterweiler und Wiblingen, ausschließlich zu. In mehreren Orten hatte sie denselben, nach verschiedenen Quoten, mit den Ortspfarreien und den Grundherren zu theilen.

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Laupheim. Stuttgart 1856, Seite 065. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Laupheim_065.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)