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VI. Gesellschaftlicher Zustand.
1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

Vor den Territorial-Veränderungen in den Jahren 1803 bis 1806 waren an der Grundherrlichkeit in den verschiedenen Orten des jetzigen Oberamtsbezirks sowohl Klöster und Reichsstädte als adelige Familien betheiligt, welche sich jedoch weniger als im übrigen Schwaben zur freien Reichsritterschaft erhoben hatten, sondern zum Theil Landsaßen unter Österreich waren.

Die Klosterbesitzungen wurden vermöge des Reichsdeputations-Recesses von 1803 secularisirt und als Entschädigungsobjecte für verlorene linksrheinische Besitzungen an mehrere reichsständische Fürsten und Grafen vergeben, welche die Mediatisirung von 1806 der Krone Württemberg unterwarf, die vermöge des Presburger Friedens von 1805 in der Landeshoheit überhaupt Nachfolgerin von Österreich ward und in späterer Zeit durch Kauf auch die Grundherrlichkeit einzelner adeligen Besitzungen erwarb.

Durch die württembergische Gesetzgebung von 1848 und 1849, welche nicht nur der Patrimonial-Gerichtsbarkeit und -Polizei-Verwaltung ein Ende machte, sondern auch die im Wege der Ablösung schon im Jahr 1817 begonnenen Grund-Entlastungen vollendete, wurden noch folgende Grundherren unseres Bezirks betroffen:

Die standesherrlich gräflichen Familien: von Plettenberg-Mietingen, v. Törring-Guttenzell, v. Fugger-Kirchberg-Weißenhorn; die Rittergutsbesitzer: Graf Reuttner v. Weyl; Freiherr v. Hermann[ws 1], Freiherr v. Hornstein-Bußmannshausen, Freiherr v. Süskind, Freiherr v. Ulm-Erbach-Mittelbiberach; die zahlreiche adelige Theilhaberschaft an dem Rittergut Balzheim (siehe die Namen bei der Ortsbeschreibung).

Der Staat besitzt geschlossene Maiereien zu Wiblingen und zu Fischbach, Gemeinde-Verbands Unterweiler. Die Domäne Neuhauserhof, Gemeinde-Verbands Dietenheim, wurde im Jahr 1826 an einen Privaten veräußert. Wochenau G. V. Dorndorf ist eine gräflich Fugger-Kirchberg’sche Domäne.

B. Leibeigenschafts- und Lehenwesen.

Für Berechnung der Laudemien von Falllehen war unter den früheren Herrschaften in hiesigem Bezirk kein Maßstab gegeben,


Anmerkungen [WS]

  1. Eingefügt laut Beschreibung des Oberamts Laupheim/Berichtigungen
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Laupheim. Stuttgart 1856, Seite 063. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Laupheim_063.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)