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Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd

Den Stand von 1477 zeigt einigermaßen die damalige Einung mit Württemberg, welche auf Seiten Gmünds beschworen wurde von den Schultheißen, Hauptleuten und Viermännern der Gemeinden Ober- und Unter-Batringen, Weiler, Unter-Böbingen, Herlikofen, Hussenhofen, Ückingen, Mecklingen, Lutren, Brunkofen, Schönhart, Dewang, Pfersbach, Wegsheim, Mutlangen, Tainbuch, Reichenbach, Holzleuten, Holzhausen und Zimmern.

Einige der Gmünder Besitzungen waren Rechbergische, Hohenlohesche, Ellwangensche, Öttingensche und Limburgische Lehen, doch zusammen sehr wenig.

Was die örtlichen Verhältnisse betrifft, so finden wir in allen Landgemeinden herrschaftliche Schultheißen (in gemischten Gemeinden auch mehrere neben einander) und Gemeindevierer, neben denen hie und da auch Hauptleute genannt werden. Die Grundherrschaft hatte überall selbstverständlich die niedere Vogtei über ihre Hintersaßen und Gültpflichtigen, die Gemeindeherrschaft aber richtete auf den Gassen und der Almand; das höhere Gericht war ein durchs Herkommen bestimmtes und Gmünd hatte dasselbe großentheils im Besitz, namentlich nach Erwerbung der waibelhubigen Güter auf ihrem Gebiet. Schon 1401 gewann die Stadt ein kaiserl. Privilegium, schädliche Leute zu fahen und zu richten überall, wo geschworne Halsgerichte sind. 1493 gestattet Kaiser Max, daß den Blutbann die Stadt und ihre Amtleute gebrauchen, Karl V. und König Ferdinand verwilligen ausdrücklich, auch in vermischten Weilern, in Dewangen, Lautern, Mögglingen, Iggingen, Muthlangen, Durlangen und Spreitbach hohes und niederes Gericht, Stock und Galgen zu haben. Alle Unterthanen waren verpflichtet, wenn sie etwas Gefährliches sehen – nachzulaufen und Lärm zu machen, waren auch mit Armbrusten oder Spießen, Hellebarden, Büchsen u. s. w. bewaffnet, oft auch mit Krebsen versehen.

Die Gmünder Besitzungen waren anfänglich in 2 Ämter getheilt, deren es später 4 wurden, zu Bargau, Bettringen, Iggingen und Spreitbach, 1728 wieder 2. An der Spitze stand ein Vogt mit seinem Amtsknecht. Jährlich zwei- oder doch einmal sollten 2 Gerichtsherrn der Stadt mit einem Gerichtsschreiber in jedem Amt Gericht halten (für bedeutendere Sachen und vorgebrachte Rügen), was oft längere Zeit unterblieb; an den Wochenmarktstagen waren gewöhnlich die Geheimen, die eigentliche Obrigkeit der Unterthanen, auf dem Rathhaus, um die Angelegenheiten und Klagen der Landleute hauptsächlich zu besorgen.

Für jede Gemeinde bestand eine Gemeindsordnung; eine allgemeine Polizeiordnung fürs Gebiet wurde 1697, eine Hirtenordnung 1681 erlassen; 1548 bekam die Stadt das kaiserl. Privileg, auf den Dorfschaften Tafernen (Wirthshäuser) zu errichten. – Viele Streitigkeiten entstanden fast überall aus den alten Markgenossenschaftsverhältnissen;

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd. Stuttgart: H. Lindemann, 1870, Seite 289. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Gmuend_289.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)