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Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd

Die Heilkunde übte 1360/61 Meister Peter von Grunenberg, Arzt und Bürger zu Gmünd, begütert an der Lein. Ihm folgt z. B. 1393 Hans vom Schwert, Meister Peters selig Sohn und Nicolaus vom Schwert, meiner gnädigen Herrschaft von Württemberg Arzt, begütert zu Ickingen und Weiler i. B.

1480 Meister Burkhart von Boppenweiler, Dr. in Arzenei. In spätern Zeiten hatte die Stadt immer zwei studirte Ärzte angestellt.

Ein Apotheker Horn begegnete uns 1557; späterhin waren es zwei Apotheken, eine untere und obere. Um 1700 bestanden zwei Apotheken, welche nach der Ulmer Taxe und Frankfurter Apothekerordnung sich zu richten hatten, auch alle drei Jahre visitirt werden sollten. Doctores und Apotheker klagten bei der damaligen kaiserlichen Commission über das viele Quacksalbern der Bader, Bauern und Weiber. Die Apotheker forderten nebenbei Personalfreiheit und einen Rang und bekamen diesen – hinter den Stadtkanzlisten.

Badhäuser werden genannt: hinter der Judenschule des Spitals Badstube, Bayers Bad (1499), die Prediger-Badstube, das Bad vor dem Arer Thor.

Baderordnungen sind gemacht worden 1386, 1572, 1651.

Die Besitzer der Badstuben mit ihren Dienstboten bildeten 1386 eine eigene Brüderschaft und hatten eine Unterstützungskasse mit kleinen wöchentlichen Einlagen.


Zur Sittengeschichte.


Von kirchlichen Gebräuchen wird später die Rede sein; im Zusammenhang mit solchen standen z. B. die Bescheerungen des St. Clos (Nicolaus) und die Anklopfet vor Weihnachten. Entschieden mit dem altgermanischen Heidenthum hingen zusammen: das Johannesfeuer der Kinder von ersammeltem Holz, und der Pfingstlümmel, zuletzt der Hirtenbube in grüne Reiser eingebunden. Allerlei Aberglauben ging im Schwang; als Unglückstag galt der Mittwoch; das Segensprechen und St. Christoforusgebet waren obrigkeitlich verboten.

Die Obrigkeit hielt auf gute Sitte und christliche Ordnung, verwehrte Sonntagsarbeit, befahl fleißigen Besuch des Gottesdienstes, besonders durch die Jugend auch bei der Kinderlehre und dem Rosenkranz; Gotteslästern war streng verpönt.

Allerlei Mandate ergingen gegen leichtfertige Gespräche, unzüchtige Zoten und Possen, gegen nächtliches Zusammenschliefen und Buhlen. Gefallene Mädchen mußten mit einem Strohkranz und Glöckchen am Pranger stehen, aber im sogenannten Hurenhaus bestand auch eine Gelegenheit für sie Kindbett zu halten.

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Karl Eduard Paulus, Eduard Paulus, Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd. Stuttgart: H. Lindemann, 1870, Seite 257. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Gmuend_257.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)