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Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd

Die Meßstiftungen glaubt man übergehen zu dürfen, weil sie keinen allgemeinen Charakter haben.

Die wirklichen Ausgaben des Spitals belaufen sich nach der Rechnung pro 1865/66 auf – 36.069 fl, nämlich:

                  a) allgemeiner Aufwand 13.952 fl.
und zwar für Besoldungen 1.810 fl.
Farrenhaltung 1.000 fl.
jährliche Stiftung 1.011 fl.
Steuern 2.265 fl.
Aufwand auf Waldungen 3.212 fl.
Baukosten 4.160 fl.
b) Armenaufwand 22.117 fl.
und zwar für Verpflegung der Armen im Spital             15.134 fl.
außer dem Spital 6.109 fl.
Waisen 814 fl.

Mit dem Spital ist verbunden eine Krankenanstalt für Dienstboten und ein Waisenhaus; der Bestand am 1. Mai 1867 im Spital und Waisenhaus wies nach die Zahl von 156 Personen, 76 Pfründner, 32 Männer, 44 Weiber, 4 eingewiesene hiesige Personen, 35 fremde Kranke, einschließlich der Dienstboten und Arbeitsgehilfen, 27 Waisen, 14 weibliche, 13 männliche, 12 barmherzige Schwestern, 1 Magd und 1 Knecht; zusammen 156 Personen. Hievon wurden als krank in den Krankenzimmern verpflegt und behandelt 31 männl. (incl. 6 Dienstboten), 44 weibl. (incl. 3 Dienstboten), zusammen 75 Personen.

Die mit dem Spital in Verbindung stehende Krankenanstalt für Dienstboten wurde im Jahr 1860 gegründet. Sie hat den Zweck, dem zur dienenden Klasse gehörigen Theil der hiesigen Einwohnerschaft gegen einen bestimmten Jahresbeitrag unentgeltliche Aufnahme in den Spital und vollständige Verpflegung durch Arzt, Medizin, Kost u. dgl. zu sichern.

Verpflichtet zur Theilnahme an dieser Anstalt sind (mit den hienach benannten Ausnahmen) alle zur dienenden Klasse gehörige Personen, männlichen und weiblichen Geschlechts, welche im Bezirk der hiesigen Stadt in Dienste stehen, namentlich die Gewerbsgehilfen, und alle in Gmünd sich befindende männliche und weibliche Dienstboten.

Ausgeschlossen von der Anstalt sind: die Fabrikarbeiter, sowie die Gehilfen der Gold- Silber- und Semilor-Arbeiter und Graveure; ferner dem Militär angehörige Personen, die nicht beurlaubt sind.

Berechtigt zur Theilnahme, aber nicht verpflichtet sind: alle Gewerbsgehilfen, sowie alle männliche und weibliche Dienstboten, welche bei ihren Eltern in Arbeit oder im Dienst stehen, sämtliche Lehrlinge ohne Unterschied, Gehilfen von Beamten und Kaufleuten und Apothekern, und solche Diener, welche in einem nach Tagen und Wochen wechselnden Dienst-Verhältniß stehen.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus, Eduard Paulus, Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd. Stuttgart: H. Lindemann, 1870, Seite 229. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Gmuend_229.jpg&oldid=- (Version vom 28.5.2019)