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Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd

es bestanden deßhalb grundherrliche Gerichte z. B. in Rupertshofen, Spreitbach (1443) und Zimmerbach, Täferroth (für Lorch), Lindach[1] u. s. w. neben dem Waibelhub-Gericht für die freien Leute und namentlich für ihre freien Güter. Mehr und mehr verlor sich aber mit der Freiheit der Landsaßen die ursprüngliche Bedeutung des Grafengerichts, es wurde daraus ein Sondergericht für bestimmte (ehemals freie) Huben, und so kam’s dahin, daß dieselben Leute zu zwei Gerichte gehören konnten, wie z. B. 1512 festgestellt wurde zwischen Gmünd und Limburg: die Durlanger können zu Richtern gewählt werden für die Waibelhub (wenn sie dergleichen Huben besitzen) und für das Zimmerbacher Gericht, d. h. so weit sie Gmünd angehören, während die limburgischen Unterthanen jetzt (es scheint hier alle) ihr Recht bei der Waibelhub nehmen „für Schulden Grund und Boden, für Frevel und Malefiz oder Unfug aller Art.“

Nachdem die Unterthanen-Verhältnisse allmählig sich geändert hatten, war kein Grund mehr vorhanden, das Waibelhubgericht zu conserviren und durch den erwähnten Verkauf so vieler „gewesenen“ waibelhubigen Güter anno 1557 war dasselbe offenbar factisch vollends aufgehoben.

Die Entstehung des Namens denken wir uns so: Waibel war der provincielle Name für den sog. Frohnboten des Gerichts, den ursprünglich ersten, geschäftsführenden Schöffen. Waibelhuben waren also wohl diejenigen bedeutenderen Güter, welche zur Wahl der Schöffen berechtigt waren und aus deren Inhabern der Frohnbote d. h. Waibel genommen werden mußte.

Der Mangel eines umfassenden Centgerichts in der Gegend machte sich frühe schon fühlbar, weil bei den zersplitterten Territorialverhältnissen die Verfolgung von Übelthätern sehr schwer hielt. Graf Ulrich von Württemberg setzte sich deßwegen in Verbindung mit dem Gmünder Magistrat 1472 und berathschlagte die Aufstellung eines gemeinschaftlichen Centgerichts, zu welchem 1481 auch der benachbarte Adel eingeladen wurde. Dieser weigerte sich, aus Furcht seine Selbstständigkeit zu verlieren. „Ihre Vorfahren seien auch in keiner Cent gewesen.“ Herr Ulrich von Rechberg versprach wenigstens seinen Amtleuten zu befehlen, daß sie auf der württembergischen Amtleute Aufmahnen zur Nacheile sollen bereit sein. Seit König Rudolf I. zur bessern Handhabung des Landfriedens Landvogteien errichtet hatte, gehörte Gmünd zur Landvogtei Niederschwaben und zwar späterhin zum obern Bezirk Niederschwabens.


  1. Beim Verkauf des Thurms zu Lindach samt Vogtei etc. verspricht Schenk Albrecht von Limburg 1490 auf Ansuchen des Schultheißen das Gericht zu Rupertshofen zu leihen, wie von Alters Herkommen ist. – Von der Waibelhub ist da keine Rede; die ist etwas anderes.
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Karl Eduard Paulus, Eduard Paulus, Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd. Stuttgart: H. Lindemann, 1870, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Gmuend_138.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)