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Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd

Kratzer gegründet, im Jahre 1817 zur Staatsanstalt erhoben und 1823 der Kommission für die Erziehungshäuser (damals Oberaufsichtskommission für die Taubstummen- und Blinden-Anstalt) unterstellt wurde.

An der Taubstummen-Anstalt sind thätig. 1 Vorsteher, 1 Oberlehrer, 4 unständige Lehrer, 1 Lehrfrau und Aufseherin.

Sie zählt 30 männliche, 22 weibliche, zusammen 52 Zöglinge.

Das Blindenasyl

ist eine unter Staatsaufsicht stehende, in Gmünd befindliche Privatanstalt mit der Bestimmung, dem Schulalter entwachsenen Blinden beiderlei Geschlechts eine gewerbliche Bildung zu ihrem besseren Fortkommen außerhalb der Anstalt oder nöthigenfalls zu bleibendem Aufenthalte im Asyl zu gewähren, wo die Pfleglinge mit End- und Litzenschuharbeit, grobem Strohgeflecht (zu Matten), Weben, Stricken u. s. w. beschäftigt werden. Die Anstalt hat auch auswärtige (d. i. außerhalb Gmünds in Kost und Verpflegung untergebrachte, sog. Landpfleglinge) Blinde in ihrem Verbande und macht sich zur Aufgabe, nach und nach ihre Fürsorge über alle erwachsene Blinde des Landes zu erstrecken.

Es haben nach der Jahresrechnung pro 1868/1869 betragen die

1) Gesamt-Einnahmen der Anstalt. 15.924 fl.
2) die Ausgaben 14.090 fl.
3) Remanet 1.834 fl.
Der Aktivstand des Vermögens 41.179 fl.
Passivstand 420 fl.
Reines Vermögen 40.759 fl.
b) Wohlthätigkeits-Anstalten, religiöse Genossenschaften, Vereine etc.

Vor Allem verdient erwähnt zu werden:

Der Orden der barmherzigen Schwestern des St. Vinzenz von Paula in Württemberg,

welcher sein Mutterhaus in Gmünd, zugleich als seine Bildungsanstalt besitzt. Derselbe ist eine religiöse Genossenschaft, jedoch ohne klösterliche Verfassung. Er steht in kirchlicher Hinsicht unter der Oberaufsicht des Bischofs von Rottenburg, in seinen Beziehungen zum Staate und in seinen sämtlichen bürgerlichen Beziehungen unter der Oberaufsicht der Staatsregierung. Organ des Staats für die nächste unmittelbare Aufsicht ist der Oberamtmann in Gmünd.

Die wesentlichste Bestimmung des Ordens besteht in der Pflege der in den Krankenhäusern befindlichen Kranken beiderlei Geschlechts. Er rechnet aber zum Umfange seiner Bestimmung auch die Besorgung

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Karl Eduard Paulus, Eduard Paulus, Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd. Stuttgart: H. Lindemann, 1870, Seite 123. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Gmuend_123.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)