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Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd


B. Vormaliges Lehen- und Leibeigenschaftswesen.
Mit Ritterlehen waren belehnt:

1) Graf von Rechberg mit Rechberg Reichenbach, Straßdorf und Winzingen (theilweise freies Erblehen).

2) Graf von Beroldingen mit Horn (Mannlehen).

3) Freiherr vom Holtz mit Wißgoldingen.

4) Freiherr von Lang mit Leinzell (Mannlehen).

Falllehen, Erblehen und vorzugsweise Zinsgüter waren im ganzen Bezirk verbreitet und mit Geldzinsen, Küchengefällen, Früchten, Wachs, Käse, Holz, Laudemien und Frohnen belastet. Das Obereigenthum wurde wie im ganzen Land durch die Gesetze vom Jahr 1817 unentgeltlich aufgehoben und die Laudemien für ablösbar erklärt. Das Laudemium, in Veränderungsfällen abzureichen, bestand bei den Falllehen in Handlohn und Weglöse. Als Handlohn wurden 10% des Gutswerthes erhoben. Bei einzelnen Falllehen war aber Handlohnsgebühr für jede Veränderung schon zum Voraus festgestellt, wie z. B. in Heubach, wo aus einem Falllehen 80 fl., aus einem anderen 88 fl. zu erheben waren. Weglöse bestand in lagerbuchmäßig festgestellten Geldbeträgen.

Bei den Erblehen war Handlohn und Weglöse nach bestimmten unveränderlichen Geldbeträgen zu erheben.

Eine Lokal-Leibeigenschaft bestand nicht.


C. Grundlasten und ähnliche nunmehr abgelöste Abgaben.

Die vorhanden gewesenen Fall- und Erblehen wurden durch das Edikt vom 18. November 1817 §. 7 in Zinsgüter verwandelt und die auf ihnen ruhenden, schon oben bei B. benannten Abgaben, gleich den Abgaben aus den früheren Zinsgütern, durch die Gesetze von 1817, 1836, 1848 und 1849 zur Ablösung gebracht. Die durch die Gesetze von 1848 und 1849 zuletzt entstandenen Ablösungsschuldigkeiten wurden in Renten bis zu einer Dauer von 25 Jahren zerschlagen, und verfallen letztmals auf 18. April 1873 und 11. November 1874.


D. Zehnten.

Gmünd. Den großen und kleinen Zehenten hatte das Hospital Gmünd zu beziehen, Heu- und Öhmd-Zehenten bestand hier wie in den meisten Orten des Bezirks nicht.

Bargau. Der große Zehente gehörte der Stadt Gmünd, der kleine Zehente der Ortspfarrei.

Bartholomä. Der große und kleine Zehente gehörte Baron vom Holtz.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus, Eduard Paulus, Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd. Stuttgart: H. Lindemann, 1870, Seite 118. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Gmuend_118.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)