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Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd

wußte es denn Herzog Ulrich dahin zu bringen, daß ihm durch Vertrag die Stadt Gmünd den nächsten Landstrich bis Hohenrechberg, Metlangen, Reitprechts und den Lenglinger Bach hinab bis oberhalb des Sachsenhofs als württemb. Jagdbezirk zugestand, während der Genuß des Äckerichs bis an den Beutenbach bleiben sollte, 1502.

Innerhalb der Freipürsch[1], wohl des alten Hohenstaufenschen Jagdbezirks, welchen die Kaiser ihren ritterlichen Dienstmannen und den Bürgern (im alten Sinn des Worts) in Gmünd zum Genuß überlassen hatten, besaßen die Gmünder Bürger das Recht überall zu jagen, alle anderen Grundherren aber je auf ihrem Grund und Boden.

Allmählig nahmen sich aber alle Einwohner heraus, der Jagd nachzulaufen, so daß Gmünd und die anderen Grundherren (v. Rechberg, Wellwart, Ahelfingen, Westerstetten und Fetzer) 1489 sich vereinigten, den Unterthanen, besonders dem gemeinen Bauersmann, das Jagen nicht mehr zu gestatten. Dieses Gebot hat Gmünd 1696 neu eingeschärft.

Grenzstreitigkeiten, resp. Berichtigungen und Steinsetzungen gabs z. B. mit Württemberg 1550 beim Sachsenhof, 1578 ff. gegen den Heidenheimer Forst, 1587 verglichen; 1605–10 mit Ulm, 1647 mit Stauffeneck, später mit Herrn General vom Holz bei Waldau und Theinbach.

Innerhalb des Freipürschbezirks gabs über die Waldnutzungen Streit, z. B. mit Königsbronn 1533 in den Hölzern bei Ober-Böbingen, 1578 mit Rechberg. Häufiger noch wollten die adlichen Grundherrn eigene Forstbezirke für sich geltend machen, namentlich die Herrn v. Rechberg, und verwehrten deßwegen factisch den Gmündern die Jagd auf den in Anspruch genommenen Bezirken, nahmen Gewehre und Garne weg, setzten die Jäger selbst gefangen, z. B. 1556 und 1565. Das gab denn gewöhnlich Processe bei den Reichsgerichten, welche die Rechte der Freipürsch schützten, 1556 und 1565 z. B. Dieser Proceß mit Rechberg war jedoch 1584 noch nicht ganz zu Ende und Gmünd zog nun vor, durch Vertrag einen zur Burg Hohenrechberg gehörigen versteinten Jagdbezirk zuzugestehn.

Um 1700 betrieben die adlichen Grundherrn gemeinschaftlich beim Kaiser die Aufhebung des Freipürsch-Privilegiums; dagegen protestirten die Reichsstädte Ulm und Biberach, wo’s ähnliche Verhältnisse gab, gemeinschaftlich mit Gmünd und die Sache unterblieb. Erst König Friedrich von Württemberg hob mit einem Federstrich die Freipürsch auf, welche 1819 vom König Wilhelm soweit hergestellt


  1. In Betreff der 2 älteren Pürschkarten zu Gmünd, angeblich von 1475 und 1572, wäre ihr Alter und Verhältniß zu einander erst noch näher zu untersuchen. Die kleine Pürschkarte malte J. Phil. Küchler. 1651.
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Karl Eduard Paulus, Eduard Paulus, Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd. Stuttgart: H. Lindemann, 1870, Seite 107. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Gmuend_107.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)