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hatte, erhielt auch Munderkingen ansehnliche Rechte und Freyheiten, so z. B. 1374, daß alle zu Munderkingen Angesessenen, Edle und Unedle zu den Gemeindelasten beysteuern müssen, 1375, daß alle Leibeigenschaft aufgehoben und jedem Bürger freyer Abzug gestattet seyn solle; 1379, daß kein Bürger für ein auswärtiges Gericht gezogen werden solle; 1442, daß der Stadtrath die peinliche Gerichtsbarkeit und das Recht über Leben und Tod zu richten haben solle; Rechte, die mit andern auch von allen Kaisern, zuletzt noch von K. Franz 1793, bestätigt wurden. Im J. 1806 nahm Würtemberg, kraft des Preßburger Friedens, Munderkingen in Besitz, nachdem vorher auch Bayern eine Besitznahme versucht hatte; 1807 wurde es dem Oberamt Ehingen zugeteilt, blieb aber bis 1818 der Sitz eines Unteramts. Sowohl in dem dreißigjährigen, als in dem spanischen Erbfolgekriege hat M. sehr Vieles gelitten, so daß es von dieser Zeit an nie mehr zu einiger Wohlhabenheit gelangen konnte. Besonders hart wurde es 1647 von Gustav Wrangel, und 1703 von den Franzosen und Bayern mitgenommen; 1704, 21. Febr. wurde die Stadt sogar von den Franzosen beschossen, und im August desselben Jahrs, nach der Schlacht bey Höchstätt, ward sie der Sammelplatz für das fliehende französisch-bayrische Heer; der Churfürst von Bayern selbst hielt sich einige Tage da auf. Bemerkenswerth ist auch noch, daß den 7. Aug. 1560 sich zu Munderkingen die Ritterschaft zu einem unmittelbaren Reichskörper erklärte.


32. Mundingen,

ein evang. Pfarrdörfchen in einer von Wald umgebenen Muhlde der Alp, 23/4 St. westlich von Ehingen, mit 179 Einw., Dekanat Münsingen, C. A. und F. A. Zwiefalten. Zehnten: der große gehört dem Staat und der Pfarrey Erbstetten, der kleine eben dieser und der Ortspfarrey; der Heu- und Öhmdzehente, welcher dem Staat gehörte, ist neuerlich von der Gemeinde mit 800 fl. abgekauft worden.

Gefälle beziehen: der Staat aus Zinsgütern 407 fl. 34 kr.


Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ehingen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1826, Seite 163. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ehingen_163.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)