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hatte, gestellt, und die Freyheiten der Stadt erlitten nun mancherley Beschränkungen. An die Stelle des Pflegers trat das Oberamt als Staats-Ober-Aufsichtsbehörde, alle wichtigeren Fälle, worin sonst der Pfleger nur mitgesprochen hatte, mußten dieser Stelle vorgelegt werden, von den Beschlüssen des Magistrats fand der Rekurs an das Oberamt Statt, und es sank insbesondere das Ansehen des Stadtammans immer mehr herab. Weitere Beschränkungen traten bey der Organisation der Magistrate i. J. 1786 ein. Dem Bürgermeister und Rath wurde namentlich ein studirter Rechtsgelehrter in der Eigenschaft eines Syndikus, der jedoch von der Bürgerschaft gewählt wurde, zur Verwaltung der Gerichtsbarkeit an die Seite gestellt. Der äußere Rath oder die Repräsentanten wurden ebenfalls mehr beschränkt und die Zünfte auf ihre Zunftangelegenheiten verwiesen. Eben so erlitten auch die Militärfreyheiten mancherley Veränderungen. Doch erhielt die Stadt noch durch den Landtagsabschied von 1786 mit sämmtlichen vorderöstreichischen Staaten neuerdings Befreyung von aller „Militärbeschreibung,“ wogegen die Stände die gemeinschaftliche Aufstellung und Erhaltung eines Fußregiments in Friedenszeiten übernahmen und zu Stellung von 200 Mann für die Reiterey in Kriegszeiten sich anerboten.

Zu einem festgesetzten Steuer-Aversum, das früher aus 200 lb. H. und aus 200 fl. unter dem Titel „Schutz und Vogtrecht“ bestand, kamen bald auch außerordentliche Hülfsleistungen und Schuldenübernahmen, und da auch diese nicht mehr genügten, so wurde i. J. 1683 eine Vermessung und Catastrirung des Landes angeordnet und eine ordentliche sogenannte Rustikal-Steuer (Bauernsteuer) auf Grundeigenthum, Gebäude und Gewerbe eingeführt. Im J. 1766 wurde, mit Aufhebung der bisherigen Steuerfreyheit, auch noch eine sogenannte Dominikalsteuer (Herrensteuer) auf Adel, Klöster und Geistlichkeit geschaffen. Diese Dominikalsteuer umfaßte auch noch eine Besoldungssteuer für die niedere Geistlichkeit, welche daneben auch noch die sogenannte


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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ehingen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1826, Seite 093. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ehingen_093.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)