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Der Schneckenhandel wird noch durch Thalheimer, Lauteracher und Mundinger Einwohner im Leben erhalten; die eigenen Schneckengärten zu Dächingen und Granheim aber haben aufgehört[1]. Für manche Einwohner ist auch das Einsammeln und der Verkauf von Himbeeren, Erdbeeren und Wachholderbeeren ein Erwerbszweig. Das Oberamt hat neben den beyden Städten Ehingen und Munderkingen noch 4 Marktflecken mit Vieh- und Krämermärkten: Erbach, Kirchheim, Obermarchthal und Rottenacker.


VII. Gesellschaftlicher Zustand.

1. Grundherrliche Verhältnisse.
a. Grundherrschaften.

Die Grundherrschaft in dem Oberamt ist getheilt, zwischen der Krone, dem Adel (1 Standesherren, und 12 ritterschaftlichen Gutsherrn) und 3 Körperschaften.

Die adelichen Besitzungen bestehen in 282/3 Dörfern, 221/2 Weilern, 4 Höfen mit einem Flächenraum von 74.213 Morgen, oder 41/5 Q.-Meilen, und 12.730 Einwohnern, davon sind standesherrschaftlich 8 Dörfer, 91/2 Weiler und 3 Höfe, mit einem Flächenraum von 23.127 M. und 4112 Einwohnern. Der Standesherr ist der Fürst von Thurn und Taxis; die übrigen Grundherren sind aus dem nachfolgenden Cadaster zu ersehen. Die staatsrechtlichen Verhältnisse des Fürstlichen Hauses Taxis, sind durch die K. Declaration von 1819 und die K. Verordnung über deren Vollziehung von 1823 festgesetzt. Die Verhältnisse der ritterschaftlichen Gutsherrn erwarten zum Theil noch ihre endliche Bestimmung.

b. Lehens- und Leibeigenschaftswesen.

In sämmtlichen adelichen Orten besteht noch, mit wenigen Ausnahmen, das alte Feudalsystem. Die Einwohner sind leibeigen, Häuser und Güter sind durchaus Falllehen.


  1. Der Handel geht, wie schon bey Münsingen bemerkt worden, die Donau hinab, nach Wien, auch Ofen und Pest.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ehingen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1826, Seite 063. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ehingen_063.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)