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verlegten ihren Sitz von Berg nach Schelklingen und schrieben sich bald auch davon[1]. Dadurch und durch die Vereinigung der grundherrschaftlichen Rechte mit den Grafenrechten, trat die Herrschaft Schelklingen nicht nur in ein neues, von fremder Grafenherrschaft unabhängiges Verhältniß, sondern sie wurde häufig auch für sich, wiewohl unrichtig, Grafschaft genannt.

Von den Grafen von Schelklingen kam die Herrschaft Schelklingen mit der Grafschaft Berg, oder nach diplomatischem Sprachgebrauch „die Graf- und Herrschaften Berg und Schelklingen“ nebst der Herrschaft Ehingen, wie schon bey Ehingen näher gezeigt worden ist, im J. 1343 an das Haus Österreich. Von diesem wurde sie, nach seiner Gewohnheit, häufig verpfändet und erhielt daher alle Augenblicke andere Herren. So kam sie mit Berg und Ehingen, 1392, an die von Reischach, 1428 an die von Stadion, 1507 an Ludwig von Freyberg zu Öpfingen, 1530 an Conrad von Bemmelberg und 1558 an die Stadt Ehingen. Im J. 1681 wurde sie mit der Grafschaft Berg, aber ohne die Herrschaft Ehingen, als Pfandschaft gegen 30.000 fl. den Grafen Schenk von Castell überlassen, und diesen endlich durch höchste Entschließung vom J. 1732 gegen Verzichtleistung auf den Pfandschilling, der im J. 1706 noch um 1500 fl. vermehrt worden war, und gegen einen jährlichen Lehens-Canon von 600 fl., in ein Mannszinslehen verwandelt. Dabey behielt sich jedoch das Haus Österreich die Landeshoheit oder die landesfürstliche Obrigkeit, die gemeine Landsteuer, das Waffenrecht, Confiskationen, Appellationen, Bergwerke und alle andern Regalien vor. Lehens-Bestandtheile der „beyden Graf- und Herrschaften“ wurden dagegen alle übrigen Rechte und Gerichte, Obrigkeiten und Gewaltsame, namentlich die hohe maleficische Gerichtsbarkeit, mit Ausnahme des der Stadt Schelklingen


  1. S. Berg in der Beschreibung des Oberamts Ehingen. Schon in einer Urkunde von 1251 ist ein Ulricus, comes de Schelchelingen unterzeichnet. Neresheimer Deduktion gegen die Grafen von Öttingen. S. 463.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Blaubeuren. Stuttgart: J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen, 1830, Seite 198. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Blaubeuren_198.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)