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waren bis 1812 Bach, Niederhofen und Pfraunstetten und, wie man aus dem nachbemerkten Vogtrecht vermuthen muß, vormals auch Pappelau und Steinenfeld eingepfarrt. S. Beschr. des Oberamts Ehingen. Die Baulast der Kirche hat die Stiftungspflege und bey ihrer Unvermögenheit die Universität, die auch den Pfarrhof zu bauen hat. Das Patronat der Kirche wurde 1476 mit Zehnten und Widdumhöfen von Graf Eberhard im Bart der Universität Tübingen bey ihrer Stiftung überlassen. Es war 1447 mit der Herrschaft Blaubeuren von den Grafen v. Helfenstein an Würtemberg gekommen; das Vogtrecht der Kirche hingegen war schon 1290 mit dem zu Seißen von Graf Ulrich v. Helfenstein an das Kloster Blaubeuren abgetreten worden. Es beträgt, einschließlich der Hundsmiethe, 179 Sch. 1/2 S. Dinkel u. 99 Sch. 31/2 S. Haber, welche auf die Orte Ringingen, Bach, Pfraunstetten, Pappelau, Niederstetten und Steinenfeld vertheilt werden. Daß die Gemeinde katholisch blieb, obgleich die Universität Kirchenpatron war, rührt wohl von der Theilung der Herrschaft im Orte her; nach dem Tode des Herzogs Ulrich baten die Mitherrschaften die Universität, ihre Unterthanen zu R. bey der kath. Religion verbleiben und von einem kathol. Priester versehen zu lassen, wie es auf ihre Vorstellungen auch zu Lebzeiten des Herzogs geschehen sey.

In vorigen Zeiten war R. unter nicht weniger als 13 Herrschaften getheilt, welche in ihrem Theile alle gleiche Rechte und hohe und niedere Gerichtsbarkeit besaßen. Der Besitz wechselte mehrmals. Nach einem Verzeichniß vom J. 1802 war damals die Vertheilung noch folgende:


Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Blaubeuren. Stuttgart: J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen, 1830, Seite 188. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Blaubeuren_188.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)