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die sie auf der Donau von Ulm nach Wien führen. In Gerhausen kommen in 1 Faß 10 bis 11.000 Schnecken, wofür daselbst dermalen noch 16 bis 17 fl. bezahlt werden, ehemals aber 30 bis 40 fl. bezahlt worden seyn sollen. Ein dritter Schneckengarten ist zu Schelklingen eingegangen.

d) Jagd und Fischerei.

Der Wildstand, der wie oben schon bemerkt worden, hauptsächlich in Rothwild besteht, ist nicht unbedeutend. Das Jagdrecht steht theils der Krone, theils den Grundherrschaften, theils den Gemeinden zu. Die letztern besitzen es hauptsächlich auf dem Hochsträß, das ehemals ganz zur freyen Pürsch gehörte (s. Ehingen, S. 59). Benutzt wird die Jagd von Seiten der Krone durch Verpachtung, von Seiten der Grundherrschaft durch eigene Verwaltung, und von Seiten der Gemeinden durch Verpachtung und eigene Verwaltung. Blos die altwürtembergischen Unterthanen sind zu Jagdfrohnen, Hand- und Fuhrfrohnen verpflichtet, und zwar zu ungemessenen, die aber von den Pächtern der Kronjagden nur nach den bey der K. Hofjagd festgesetzten Beschränkungen benutzt werden dürfen. Wildereyen kommen selten vor; nicht selten aber werden, wie in den benachbarten Oberämtern, Klagen über Wildschaden geführt, die auch wohl nie ganz aufhören werden, so lange nicht die Pachtzeit beschränkt, mit den Pächtern gewechselt und diesen somit keine Zeit gelassen wird, das Wild mit Nutzen zu hegen, wodurch denn freylich der Wildstand auch allzusehr gefährdet werden könnte.

Die Fischerey ist nicht unbedeutend, zwar sind keine besondern Fischweiher vorhanden, worin die Fische gezogen werden, aber die Ach, Blau und Lauter sind reich an Forellen und zum Theil auch andern Fischen (s. o.), welche starken Absatz finden. Das Fischrecht ist getheilt und gehört theils der Krone, theils den Grundherrschaften zu Schelklingen und Herrlingen, theils Bürgern. Es beschäftigen sich damit 16 Fischer, 8 zu Gerhausen, 5 zu Arneck, die übrigen zu Blaubeuren, Klingenstein und Herrlingen. Der Absatz geht meist

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Blaubeuren. Stuttgart: J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen, 1830, Seite 075. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Blaubeuren_075.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)