die übrigens von geringer Gattung sind. Thon- und Leimengruben trifft man fast überall, hauptsächlich aber an den schon S. 41 genannten Orten, sie finden ihre Benutzung nicht nur durch die Ziegler und Töpfer, sondern auch bey dem Bau der Strohdächer, bey der Anlegung von Cisternen und Hühlen etc. Die gesuchteste Töpfererde ist die zu Treffensbuch und Ober-Schelklingen, welche beyde gemischt hauptsächlich von den Schelklinger Hafnern stark benützt werden. Die Tomerdinger Erde wird nach Ulm geholt. Der Mergel wird vorzüglich zu Suppingen und Winnenden zur Verbesserung der Felder angewendet. Sandgruben befinden sich zu Weiler, Herrlingen, Machtolsheim, Berghülen, Suppingen, Ringingen etc.; die bedeutendste hat Eckingen.
1) Zustand des Feldbaues im Allgemeinen.
a) Größe und Verhältnisse. Der Flächenraum des nutzbaren Bodens nach seinen verschiedenen Abtheilungen, Nutzungsarten und Eigenthums-Verhältnissen und sein Verhältniß zur Bevölkerung ist in der Tabelle dargestellt. Das ungebaute Land verhält sich, ohne Errechnung der Wälder, zum gebauten 1:7. Es ist also zwar weniger ungebautes Land vorhanden, als in den beyden Alp-Oberämtern Münsingen und Reutlingen, aber viel mehr, als in den Donau-Oberämtern Ehingen, Riedlingen und Saulgan. Dabey ist, wie die Tabelle zeigt, ein großer Theil der Wiesen nur einmähdig und unter den nicht flürlich gebauten Äckern befinden sich 4.848 Morgen Wechselfelder. Das Verhältniß der Waldungen zum ganzen Flächenraum ist 1:3; oder 1/3 des Landes besteht in Wald. Das Verhältniß sämmtlicher Bauarten unter sich ist folgendes
- Gärten und Länder 1
- Äcker 418/10
- Wiesen 56/10
- Waldungen 282/10
Im Durchschnitt kommen auf 1 Menschen 73/10 Morgen gebauten und ungebauten Landes, 8/10 M. weniger als in dem
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Blaubeuren. Stuttgart: J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen, 1830, Seite 056. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Blaubeuren_056.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)