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bedeutenderen Fällen, in welchen sich die Parthien durch die Entscheidung des Stadtammannamts für verletzt erachteten, erkannte und sprach das Stadtgericht nach einer vorgeschriebenen besondern Stadtgerichts-Ordnung, doch so, daß die Appellation an den Magistrat offen blieb. Das Stadtgericht bestund aus 12 Personen; die 2 Stadtammänner führten das Präsidium. Auch in diesem Collegium hatten verfassungsmäßig 2 kathol. Patricier und 2 evangel. Adelige oder Graduirte zu den 4 ersten Plätzen das Vorrecht. Die übrigen 8 Assessoren aber mußten aus der Gemeinde, mit Beobachtung der Confessions-Gleichheit, genommen werden.

Den äußeren oder großen Rath machten 20 Personen zu gleicher Zahl von beiden Confessionen aus der Bürgerschaft aus, welche meistens Handwerker waren. Diese wurden nebst dem Gerichts-Collegium bei den wichtigeren Stadtangelegenheiten, bei Aufrichtung eines statutarischen Gesetzes, besonders aber bei Veräußerung eines Stadtgutes oder Aufnahme beträchtlicher Passiv-Capitalien zur Berathung beigezogen, und stellten mit und nebst den 9 Gemeinden aus dem geheimen und inneren Rath und dem Gerichts-Collegium die gesammte Bürgerschaft vor.

Die evangel. Mitglieder des Magistrats bildeten die oberste evangel. kirchliche Behörde, sowie die Verwaltungs-Behörde der der evangel. Confession ausschließlich zugehörigen Stiftungen, und man nannte dieß den evangel. Magistrat, während die kathol. Magistrats-Mitglieder in Beziehung auf ähnliche Verhältnisse der kathol. Magistrat genannt wurden. Eine aus den Stadtgeistlichen, dem Bürgermeister und geheimen Pfarrpfleger zusammengesetzte Behörde bildete das Consistorium, das aber bloß eine unseren Kirchen-Conventen entsprechende Stellung hatte, da der evangel. Magistrat nicht nur die Aufsichts-Behörde, sondern auch die anordnende Behörde in allen kirchl. Angelegenheiten war. Bürgermeister und Rath wurden auf Lebenszeit gewählt. Alle drei Jahre fand ein Schwörtag statt, an welchem von dem Canzlei-Verwalter die

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Biberach. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1837, Seite 098. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Biberach_098.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)