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alle seine Rechte und Freiheiten, ohne aber diese näher zu bezeichnen. Wie aus andern Städten, so wurde auch aus der Kaiserlichen und Reichs-Stadt B. durch allmählige Erwerbungen von Rechten eine freie Reichsstadt. Am 13. April 1312 ertheilte ihr K. Heinrich VII. alle Rechte und Freiheiten der Stadt Ulm; am Sebastianstag 1331 erhält sie von K. Ludwig das Recht, schädliche Leute zu richten, und K. Karl IV. ertheilte ihr 1355, laut eines Vidimus des Landrichters zu Schattburg vom Jahr 1396, die Befreiung von fremden Gerichten. Von K. Ludwig hat sie nach den Pflummerischen Annalen 1331 auch das Recht erhalten, alle in der Stadt-Obrigkeit liegenden Güter ohne Unterschied zu besteuern, und es ist die deßhalb erhobene Beschwerde der Patricier 1333 zurückgewiesen worden. K. Karl IV. verlieh ihr 1373 Zollgerechtigkeit, und der Pfalzgraf Friedrich als K. Landvogt in Ober-Schwaben 1374 die Freiheit, daß sie allermaßen wie Ravensburg, Zünfte machen möge. Immer war aber noch das Amannamt ein Kaiserliches Amt. K. Friedrich verpfändete dasselbe 1320 dem Ludwig Kapplinger um 10 M. S. Nach ihm kam die Pfandschaft an die Grafen von Helfenstein; die Grafen Conrad und Friedrich von Helfenstein verpfändeten es 1396 um 1000 fl. an die Stadt, und Friedrich verzichtete 1401 ganz auf die Pfandschaft, worauf dann K. Rupert 1404 gegen weitere 500 fl. die Stadt in dem Besitze bestätigte. Im Jahr 1398 hatte ihr K. Wenzel, und nach ihm 1401 K. Rupert das Recht des Blutbanns oder, wie die Urkunden sich ausdrücken, je auf 6 Jahre das Recht verliehen, daß der Bürgermeister mit dem Blutbann den Stadtamann belehne. Durch die Erwerbung dieser und anderer Rechte, welche von den nachfolgenden Kaisern vielfach bestätigt wurden, gelangte Biberach nach und nach zur Selbstständigkeit einer freien Reichsstadt.

Als solche nahm Biberach auch an den Angelegenheiten des deutschen Reichs, besonders aber denen von Schwaben Theil: 1316 an der Belagerung von Eßlingen für Friedrich von Österreich; 1352 an dem Bunde der 24 Städte; 1360 an dem Kriege gegen Eberhard II. von Würtemberg; 1372

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Biberach. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1837, Seite 090. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Biberach_090.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)