Seite:Oberamt Biberach 089.jpg

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dessen Name auch später wieder erscheint,[1] so bleibt es immer zweifelhaft, ob er unserm Biberach angehört habe.

Immerhin mag aber auf dem Gigelberg ein Schloß gestanden haben, und es ist anzunehmen, daß dieses auch die Veranlassung zur Erbauung der Stadt gegeben habe, und daß also Biberach auf dieselbe Weise entstanden sey, wie Ulm, Ravensburg und andere Städte, durch Niederlassung edler Geschlechter am Fuße der Burg eines Mächtigen; denn wie dort, so findet man auch hier die sogenannten „Burger“ im Gegensatz von der übrigen Einwohnerschaft. Schwerlich aber war die Burg eine edelmännische Besitzung, vielmehr ist anzunehmen, daß sie entweder von alten Zeiten her Kaiserliches und Reichs-Gut war, oder aber einen Theil der ausgebreiteten Welfischen Besitzungen ausmachte, und mit diesen dann an das Hohenstaufische Kaiserhaus überging, in dessen Besitz sie unzweifelhaft war.

Was den Namen der Stadt betrifft, so rührt solcher ohne Zweifel von einem Wasser, A, Ach her, an dem sich ehemals die Biber, die in späterer Zeit noch einheimisch waren, häufig aufgehalten haben, und das daher die Bibera, Biberach genannt wurde. Eine solche Ach kommt aus dem Wolfenthal in die Stadt. Sie führt jetzt verschiedene Namen (s. S. 12), nach Schriften und Überlieferung aber hieß der Bach ehemals Biberach. S. auch Mittelbiberach.

Wann Biberach Stadt geworden und Stadtrecht erhalten, ist ebenfalls ungewiß; aber ohne Zweifel geschah es unter den Hohenstaufen. Nach dem Untergang der Hohenstaufen erhielt oder behielt es die Eigenschaft einer Kaiserlichen und Reichs-Stadt; Kaiser Rudolph von Habsburg bestätigte 1274[2]


  1. Die Chronik Otto’s von St. Blasien berichtet S. 475. Fridericus I. Imp. multorum nobilium, qui heredibus carebant, praedia donatione vel pretio acquisivit, utpote illius de Bibra, Warthusen etc. Vergl. OA Waldsee S. 166.
  2. So J. E. v. Pflummern, der sich auf die Original-Urkunde beruft. In dem K. Staats-Archiv, in das die Biberacher Documente gekommen sind, findet sich die Urkunde nicht vor, dagegen eine Urkunde dd. Ulm 18. Juni 1282, worin Rudolph die Rechte und Freiheiten der Stadt im Allgemeinen bestätigt.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Biberach. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1837, Seite 089. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Biberach_089.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)