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des h. Stuhls. Die Bulle wird ertheilt: Magistro et fratibus Hospitalis S. Spiritus in Biberach ordinis S. Augustini. Von dem Pfarrer zu Warthausen, in dessen Sprengel der Spital lag, waren ihm schon 1257 kirchliche Rechte – ecclesiastica sacramenta – zugestanden worden, ein Zugeständniß, das 1279 und wieder 1317 die bischöfliche Bestätigung erhielt. Durch die erwähnte päbstliche Bulle ist auch die Art und Einrichtung der Anstalt bezeichnet. Der Spital war nämlich ein sogenannter geistlicher Spital, eine klösterliche Anstalt mit Hospital-Brüdern, welche dem Augustiner-Orden unterworfen waren und die Verpflichtung hatten, Bedürftige und Kranke aufzunehmen und zu verpflegen, und Spend-Almosen auszutheilen. Von ganz ähnlicher Einrichtung war der Spital zu Markgröningen. Diese Einrichtung scheint aber bald aufgehört zu haben: in den Jahren 1320, 1321 und 1331 verzichten die Edlen von Essendorf und zwar zuerst Johannes von Essendorf, von Mittelbuch genannt, dann Helwig von Essendorf, Heinrich von Horn und Conrad von Ummendorf gegen die Stadt Biberach auf alle ihre Rechte und Ansprüche an den Spital, und von dieser Zeit an verschwinden auch die Augustiner. Ein Vertrag von 1321 zwischen dem Pfarrer von Warthausen und dem Pfleger und Spitalmeister über die Art, wie die Spital-Kaplanei besetzt werden soll, läßt annehmen, daß die Augustiner schon damals abgegangen waren; denn die Augustiner Hospital-Brüder hatten, wie in einer päbstlichen Bulle ausdrücklich bemerkt wird, selber den Gottesdienst zu besorgen. Jedenfalls kennt die Spital-Ordnung vom Jahre 1400 keine Augustiner mehr, und in einer Bulle Papsts Martin V. vom Jahre 1419 wird ihrer als längst abgegangen gedacht; eine Bulle Papst Sixtus IV. aber, wodurch die Freiheiten und Indulgenzen[ws 1] des Spitals bestätigt werden, ist gegeben: Dilectis filiis rectori Hospitalario nuncupato et pauperibus. Aus der obigen Vertrags-Urkunde geht zugleich hervor, daß der Magistrat zu Biberach schon 1321 sich als Oberherrn des Spitals betrachtete, denn der Vertrag wird mit Rath und Erlaubniß des Raths und der


Anmerkungen (Wikisource)

  1. w:Ablass
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Biberach. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1837, Seite 082. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Biberach_082.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)