Seite:Oberamt Biberach 035.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Bei den Niederwaldungen kommt allein der 30jährige Betrieb in Betracht. Die Schlagführung geschieht regelmäßig durch Besamungs-Schläge, nur bei den Gutsherrschaften zu Erolzheim und Gutenzell findet kahler Abtrieb, 1–2jähriger Fruchtbau, und dann künstliche Aussaat des Fichtensamens statt; eine Verjüngungs-Methode, welche bei dem leichten sandigen Boden als minder zweckmäßig und sicher erscheint. Die früher gar nicht vorgekommenen Durchforstungen werden in neuester Zeit durchgängig eingeführt, und es wird dadurch sehr vortheilhaft auf den Holzzuwachs gewirkt. Die Waldungen haben je nach dem Bodenverhältniß einen günstigen Zuwachs. Die schlechteren Holzböden finden sich zwischen Ödenbachen und der Iller, die besten sind auf dem linken Ufer der Riß. Der größere Theil der mit Holz bewachsenen Abdachungen gegen das Rißthal sind Niederwaldungen; von Seiten des Staats aber werden die früher als Niederwald behandelten Waldungen der Herrschaft Warthausen allmählig zu Hochwald umgewandelt. Waldausstockungen sind, der bedeutenden Waldfläche und des Reichthums an Torf ungeachtet, seit 1818 nicht mehr als 4421/8 Morg. vorgekommen, davon bei Gutsherrschaften 1471/8 Morgen, Gemeinden 2376/8 Morg., Privaten 572/8 Morg. Waldanlagen kamen keine vor. Durchschnittlich kann der jährliche Holzzuwachs von 1 Morg. Hochwald, zu 80 bis 90jährigem Umtrieb angenommen, 3/4 Klafter betragen, bei reinen Buchwaldungen jedoch nicht mehr als 1/2 Klafter. Die Niederwaldungen, aus Birken und Aspen bestehend, geben bei 30jährigem Umtrieb 1/5, höchstens 1/4 Klafter. Bei der Hochwaldung können überdieß auf 1 Klafter Holzertrag 25 Reisach-Wellen, und bei den Niederwaldungen 100 Stück gerechnet werden. Übrigens beträgt die dermalen jährlich im Oberamtsbezirk zum Hieb kommende Holzmasse nur ungefähr 13.730 Klafter. In den Staatswaldungen verhält sich der Nutzholz-Ertrag zum Brennholz-Ertrag = 1:5. Die Neben-Nutzungen beschränken sich auf das Waldgras, die Waldweide und Waldstreue und Mast, Theer und Harz werden nirgends gewonnen. Die gewöhnlichen Waldpreise waren in der letzten

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Biberach. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1837, Seite 035. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Biberach_035.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)