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zu erziehen und auszustatten. In den Landgemeinden ist dieß eheliche Verhältniß auch jetzt noch beinahe allgemein; das Heirathen nach der landrechtlichen Errungenschafts-Gesellschaft oder nach andern von letzterer und von der allgemeinen Gütergemeinschaft abweichenden rechtlichen Verhältnissen ist auf dem Lande höchst selten. In der Stadt Biberach drang mit ihrem Übergang an Würtemberg die landrechtliche Partikular-Gütergemeinschaft ein, und es behielt dieses Institut die Oberhand bis vor etwa 10 Jahren, wo die Universal-Gütergemeinschaft wiederum allgemeiner wurde, und bis auf den heutigen Tag den vorherrschenden Platz behauptet.


IV. Wohnorte.


1. Orte.


A. Zahl und Gattung.

Das Oberamt zählt im Ganzen 220 Wohnplätze und zwar:

Städte 1
Dörfer 40
Weiler 57
Höfe 100
Einzelne Wohnsitze           22
Zusammen 220

Unter den Dörfern sind Pfarrdörfer 33, unter den letzteren haben 4 Marktgerechtigkeit, 1 Weiler ist Pfarrweiler. Unter den einzelnen Wohnsitzen ist 1 Schloß.


B. Lage und Beschaffenheit.

Von den Ortschaften liegt der größere Theil in den Thälern der Riß, Rottum, Iller und den kleineren Seitenthälern. Einige liegen auf den Höhen und gewähren eine ziemlich weite Aussicht. Das Vereinödungs-System findet blos bei den Gemeinde-Bezirken Bellamont, Mittelbuch und Steinhausen statt. Es gibt daher auch mehrere größere Dörfer, z. B. Ochsenhausen, Erolzheim, Gutenzell, Mittelbiberach, Kirchberg, Maselheim, Ummendorf, Ober- und Unter-Sulmetingen, welche alle über 500 Einwohner haben.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Biberach. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1837, Seite 027. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Biberach_027.jpg&oldid=- (Version vom 21.6.2019)