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Linien, indem sie behaupteten, die Herrschaft Heuchlingen müsse an sie als nächste Lehensagnaten zurückfallen nach dem Fideicommiß von 1497. Doch vergeblich; ja als 1590 Melchior Veit v. Rechberg starb, zog Ellwangen mit dem Kirchsatz auch, obwohl unter Widerspruch, das Dorf Heuchlingen als eröffnetes Lehen ein und der Wittwe Amalie blieb nur das Schloß, sammt Blutbann, über welchen sie für den zweiten Gatten ihrer Tochter Heinrich v. Reichau auf Corschwitz Belehnung suchte 1591, während M. Magdalene vergeblich um Neubelehnung supplicirte bei dem Propst v. Ellwangen, dem der Heimfall ausdrücklich auch deßwegen sehr gelegen kam, weil sich eine Religionsänderung jetzt vornehmen ließ. Noch 1591 starb Amalie geb. v. Adelmann und 1593 folgte ihr im Tod ihre Tochter. Nun trat die Schwester Marie Salome v. Adelmann als Intestaterbin auf und ergriff Besitz von dem Schloß und etlichen Gütern als Allodialstücken. Vergeblich riefen die Rechberge (welche noch lange Zeit nachher um ihres Anspruchs willen wenigstens bisweilen auch „Herrn von Heuchlingen“ sich nannten) die kaiserliche Hülfe an gegen diese Beeinträchtigung; Ellwangen erkannte die neue Besitzerin an und überließ ihr durch Vertrag den halben Zehnten sammt 12 Maltern Frucht 1594. Übrigens gehörte nicht ganz Heuchlingen mit allen Zubehörden zu der Rechbergschen, jetzt Ellwangenschen Herrschaft. Schon 1349 hat ein Hans v. Aumpdun Güter in Heuchlingen dem Heiligen verpfändet; 1427–29 werden ein Conrad und Agnes v. Waldhausen (mit einem Schrägbalken im Wappenschilde) genannt, „gesessen zu Heuchlingen“, mit allerlei Gütern ebenda und in Holzleuten, ohne Zweifel Nachkommen des Conz v. Waldhausen, der 1397 Leineck besessen hat. Für den theilweisen Besitznachfolger dieses Geschlechtes (welches auch an die Rechberge Einiges verkauft hat) darf vielleicht Arnold v. Wolfen gelten, der z. B. schon 1577 „zu Heuchlingen“ heißt und in Heuchlingen selbst z. B. die Mühle besaß, zwei Güter auf dem Birkach, das Ried, d. h. den Riedhof, und einen Theil des Brackwangs.

Mit diesem Arnold v. Wolfen hat sich Marie Salome v. Adelmann nach 1595 vermählt und so erwarb er auch das Schloß Heuchlingen, zu diesem aber kamen mit ihm doch auch wieder etwas mehr Grundbesitzungen.

Der Streit mit Ellwangen über Aussonderung des Allods hatte inzwischen fortgedauert; 1597 und 1602 kam es zu Verträgen. Doch verkauften schon 1604–09 die genannten Ehegatten ihr Schloß Heuchlingen mit Zubehör an Ellwangen und erhielten dafür leibgedingsweise Schloß und Herrschaft Wellstein eingeräumt. Vergeblich suchten

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: Beschreibung des Oberamts Aalen. J. B. Müller's Verlagshandlung, Stuttgart 1854, Seite 253. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Aalen_253.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)