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die abgeschiedene Frau Wilhelms v. Wellwart, hieher gekommen ist.

Den Anspruch auf die ganze hohe Jurisdiction, ja auf alle Gerichtsbarkeit machte die Herrschaft Lauterburg; doch behaupteten die andern Grundherrn als unvordenkliches Herkommen wenigstens die niedere Gerichtsbarkeit je über ihre Hintersassen. 1512 schlossen alle Grundherrn, nämlich 1) die Abtissin von Kirchheim; 2) die Herrn v. Wellwart-Lauterburg-Hohroden; 3) Melchior von Horkheim auf Schnaitberg; 4) der Rath zu Gmünd als Herr von Lautern; 5) Wolf v. Wellwart-Laubach (Inhaber von Unterböbingen, mit Gütern auch zu Mögglingen u. a.) einen Vertrag, wonach der Lauterburgsche Schultheiß den Unterthanen der anderen Herrschaften nicht soll zu gebieten haben noch zu strafen, sondern vier aus der Gemeinde gewählte Viermänner, zwei von der Lauterburger Herrschaft, zwei im Namen der andern Grundherrn. Höchst wahrscheinlich die ewigen Jurisdictionszwistigkeiten machten die andern Besitzer geneigt, an den Herrn v. Wellwart-Lauterburg zu verkaufen. Ausdrücklich deßwegen trat der Rath von Gmünd die spitalischen Güter ab 1540 um 3200 fl. und einige Kloster Gotteszellische um 700 fl.; Dietrich v. Horkheim die seinen sammt dem Hirtenstabe um 1900 fl. im Jahr 1543; die Wellwarte von Laubach verkauften Mehreres 1550, 1566, 1597; 1538 aber hatte das Kloster Kirchheim um 8000 fl. den ganzen Zehnten in Essingen, zu Ödenforst, Herwartsfeld, Taurwang, Forst, Hohroden und Baierhof, sammt den zwei Kirchsätzen und Pfarrlehen an Georg Heinrich v. Wellwart verkauft.

In Besitz des Lauterburgschen Antheils von Essingen waren die Herrn v. Wellwart gekommen durch die Verpfändung Lauterburgs 1410 an Georg v. Wellwart, welche 1479 in einen Verkauf, als württemb. Lehen, verwandelt wurde. Georgs III. Linie hatte allmählig das ganze Dorf erworben, 1696–97 aber verkaufte Alexander Maximilian v. Wellwart wegen unerträglicher Schuldenlast seinen Antheil, nämlich die Oberburg sammt 1/3 des Dorfs (nach bestimmten Unterthanen abgetheilt) mit hoher und niederer Jurisdiction in politicis et ecclesiaticis, 1/2 am Schwegelhof, Dauchenweiler und der Fischerei, 1/6 am Zehnten und Patronat, als freies Allod, sowie 1/4 an den Reichslehen des Blutbanns und des Zolls auf dem Himmling an Max v. Degenfeld auf Hoheneybach und Dürnau, um 41.000 fl. und 100 Ducaten. Die zuerst consentirenden Agnaten suchten später vergeblich auf dem Prozeßwege das Verlorne, zumal den Antheil an den Reichslehen wieder zu erringen. Es kam gar nicht zu einem Austrage, wohl aber kamen 1757–63 noch weiter mit Neubronn

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: Beschreibung des Oberamts Aalen. J. B. Müller's Verlagshandlung, Stuttgart 1854, Seite 233. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Aalen_233.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)