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Roth herabging bis zum Kocher und aus diesem die Lein hinauf u. s. w. Ebendeßwegen nennt Kaiser Wenzel in einem limburgischen Lehenbriefe von 1398 ausdrücklich auch den Wildbann um Adelmannsfelden und ebenso erscheint in spätern kaiserl. Lehenbriefen für Limburg „das Halsgericht zu Adelmannsfelden.“

Bei der ersten Limburger Haupttheilung fiel Adelmannsfelden Burg und Dorf auf den Limburger Theil; die Seen und Hölzer jedoch blieben noch mit der Gaildorfer Linie gemein. Erst 1481 wurde vollkommen abgetheilt und nun erhielt die Limburg-Speckfelder Linie Schloß und Dorf Adelmannsfelden mit allen Zugehörungen, setzte aber diese Herrschaft u. a. als Pfand ein für 4200 Goldgulden, welche nach Gaildorf sollten baar aufgezahlt werden. Bei der genannten Theilung lief auch die Scheidelinie des großen Wildbanns an der Bühler herauf bis in das Weiler dieses Namens, alsdann der Straße nach gen Hinterbüchelberg, Straßdorf, Vorderbüchelberg und Wülflingen an die Roth. Der Theil westlich gehörte von jetzt an nach Gaildorf, der östliche nach Limburg.

Jenes Aufgeld wurde bezahlt 1482, aber nur mit entlehntem Geld. So kam es, daß Adelmannsfelden 1482 an Götz von Bachenstein verpfändet wurde, 1493 an Georg v. Vohenstein. 1530 zuerst versuchte man die Wiederlösung dieser Pfandschaft, welche jedoch durch einen Vertrag 1538 noch einmal abgewendet wurde für die Zeit des damals lebenden Ludwig von Vohenstein und seiner Kinder. Doch auch die Enkel waren nicht geneigt, das schöne Besitzthum aus den Händen zu lassen, und so gab es denn unter allerlei Zwischenfällen einen endlosen Prozeß bei den Reichsgerichten, der sich immer ärger verwickelte, als 1713 der Limburgsche Mannsstamm erlosch und 1737 ebenso der Vohensteinsche Mannsstamm. Nun stritten sich einmal die verschiedenen Vohensteinschen Erben unter einander herum, Herrn von Jungkenn, Nettelhorst, Bernardin, Gültlingen, Harling und v. Unz, verwirrten auch durch theilweise Verkäufe, z. B. an J. Anselm v. Adelmann die Sache noch weiter. Daneben ging der Prozeß mit den limburgschen Erben immer fort, welche zum Theil auch unter sich haderten, und aus einem Vertrag dieser mit einem Theil der vohensteinschen Erben 1788 erwuchsen neue Prozesse. In der Hauptsache erlangten die Limburger Allodialerben ein günstiges Schlußurtheil des Reichshofrathes und so wurde denn die Herrschaft bis auf Sechszigtheile hinaus unter die Erbberechtigten vertheilt. Ein ansehnliches Stück hatte jedoch Württemberg erworben und allmählig kaufte die Krone alle übrigen Mitherrn aus, zuletzt 1828–29 vom Grafen Pückler 1/60, nebst 1/101 an den gemeinschaftlichen Stücken.

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: Beschreibung des Oberamts Aalen. J. B. Müller's Verlagshandlung, Stuttgart 1854, Seite 211. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Aalen_211.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)