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aufgesetzt, 1659 eine Raths- und Wahlordnung sanctionirt, eine Eheordnung 1651 erlassen, eine Zollordnung 1656, eine Feuerordnung 1664, eine Schulordnung 1696, revidirt 1740.

Der Rath sollte aus drei Bürgermeistern bestehen, zwei Geheimen und sieben Rathsverwandten, zu ihnen kam der Stadtschreiber mit berathender Stimme. Selbstergänzung blieb; die jährliche Vertheilung der einzelnen Ämter geschah am Aschermittwoch; jeden Donnerstag war die regelmäßige Rathssitzung, beginnend mit Gebet. – War die Gemeinde zu hören, so geschah dieß in der Regel Viertelweise; die Zünfte hatten in Aalen keine politische Stellung eingenommen. Wiederkehrendes Mißtrauen und allerlei Mißhelligkeiten führten schon 1692 dahin, daß der Rath einmal in jedem Viertel zwei Vertrauensmänner von der Bürgerschaft wählen ließ; 1736 endlich gab es einen offnen Bruch, welcher zu einem neuen Vertrag führte, in welchem die Vierundzwanziger wieder in’s Leben gerufen wurden; daneben stellte er neue, feste Normen für die ganze Stadtverwaltung auf. Kaiser Karl VI. bestätigte den (auch gedruckten) Vertrag den 9. April 1737. Die Vierundzwanziger controllirten, hauptsächlich durch das Organ ihres Hauptes, des Bürgerstättmeisters, die Finanzverwaltung des Raths, doch waren ihre Befugnisse ziemlich schwankend und unbestimmt, auch sind sie nur das erste Mal direkt von der Bürgerschaft gewählt worden, worauf Selbstergänzung eintrat. Vergeblich führte dieses Collegium 1775–79 einen Prozeß beim Reichshofrath gegen den Rath und besonders einzelne Glieder desselben; derselbe endigte mit Abweisung und schweren Kosten, auch Ausstoßung mehrerer aus den Vierundzwanzigern.

Die Verwaltung der Stadt geschah nach den oben erwähnten Grundgesetzen, die Justizpflege „nach des Reichs Constitutionen und örtlichem Herkommen;“ in peinlichen oder sonst wichtigen Fällen holte man bei auswärtigen Rechtsgelehrten oder Juristenfakultäten Rath ein, auch bei der Stadt Ulm nicht selten. Der Galgen stand auf dem sogenannten Galgenberge, östlich von der Stadt, zunächst der Straße nach Himmlingen. Polizeiliche Verbote und Vorschriften, z. B. gegen das Tabakrauchen, Kleiderpracht, Trunkenheit, Unzucht u. a. m. wurden häufig erlassen. Gegen Vergehen wider das sechste Gebot blieb auch Kirchenbuße lang im Gebrauch und zwar bildeten für solche gemischte Angelegenheiten, aber auch für alle Kirchen- und Schulsachen, die fünf Geheimen sammt den beiden Geistlichen das Consistorium. Zwei Geheime waren zugleich Hospitalpfleger, je ein Rathsherr: Heiligenpfleger, Siechenpfleger, Almosenpfleger; zwei andere Geheime verwalteten als

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: Beschreibung des Oberamts Aalen. J. B. Müller's Verlagshandlung, Stuttgart 1854, Seite 192. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Aalen_192.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)