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Grafen Mangold von Nellenburg gegen 100 M. S. (eb.). 7. Mai 1411 beurkunden Gr. Konrad und Gr. Eberhard Gebr. von Nellenburg, daß sie dem Domstift Konstanz, wenn dasselbe die ihnen verpfändete Feste und Herrschaft Konzenberg wieder einlösen werde, die vom Kl. Rottenmünster für das zur Pfandschaft gehörige Dorf Frittlingen an Konrad von Reischach erlegten 60 M. und 240 Pf. an der Hauptsumme ledigen und quittiren wollen. (Mone Z. s. 1, 84). 1460 wird es von Domprobst Konr. v. Rechberg ausgelöst. (Glatz Coll.) 1481–1793 Lehenbriefe des Kaisers, betr. den Blutbann der H. Konzenberg (St. Arch.). Der lupfische Besitz ist Mannlehen von Stühlingen. 1527 hat es Heinr. Butsch. 1550 Weyß, 1556 Häsler, 1601 Krauß, 1604 Bäder (Donauesch. Arch.) 1574 verkauft Hans Butsch an die Domprobstei einen Garten zu Wurmlingen. (St. Arch.) 1576 hat Kl. Amtenhausen Zinse (Arch. Donauesch.). 1613 5. Juni Vergleich zwischen Bischof Jakob und Marx Sittich als Domprobst von Konstanz, wonach jener die Konzenbergischen Urkunden ausliefert, auf alle Ansprüche an einen Hof in Durchhausen verzichtet, das Patronatsrecht der Domprobstei über die Pfarrei und die 3 Kaplaneien in Wurmlingen abtritt, wogegen der Domprobst auf alle gegen den Bischof erhobenen Ansprüche verzichtet (St.-A.) 1504–1776 Lehenbriefe über die Mühle zu Wurmlingen, der Domprobstei lehnbar (eb.). 1605 vergleichen sich Dietrich und Peter von Karpfen mit dem Pfarrer von Wurmlingen um die Hälfte des Großzehntens auf dem Mühlheimer Berg bei Wurmlingen (eb.). 1619 Obligation um das Schloß und die Güter zu Wurmlingen (eb.). 1684 wurde der Wurmlinger und Weilener Bann oder Forst von Seiten Österreichs an Frh. von Enzberg zur Verhütung der schädlichen Ausstockung und Verödung bestandweise überlassen. (Gärt. Msc.) 1693 bittet der Wurmlinger Obervogt Freih. v. Stuben, den Maierhof, den er reparirt, der ihm aber zu entfernt gelegen, an Klingenstein veralieniren zu dürfen. Wird nicht gestattet. 1712 werden die Güter wieder eingezogen und den Unterthanen verliehen. (Tuttl. Akten.) 1696 Urbar oder Salbuch über der Domprobstei Schulstiftungsadministration in der H. K. (eb.) 1683–1710 Streitigkeiten zwischen Tuttlingen und Wurmlingen wegen Treibrechten auf dem Wurmlinger Berg, die sich Tuttlingen anmaßte (eb.). 15. April 1769 verkauft die Äbtissin von Rottenmünster dem Domprobst den Barmerzehnten zu Wurmlingen, nebst Konsens des Abts zu Salmannsweil vom 22. Nov. 1769 und Quittung für 4000 fl. vom 16. Jan. 1770. (St. Arch ) 10. Dez 1799 wurden in Wurmlingen Ludwig Marschall und Michael Hemmler, Bürger aus Germersheim, wegen Verrätherei zum Tode verurtheilt. Pf. Burtscher begleitete sie in die Ewigkeit. Sie wurden nach katholischem Gebrauch begraben und Exequien für sie gehalten. (Pfarrakten.)

1759 vergleichen sich Bischof und Domprobst wegen der Gerichtsbarkeit über den konzenbergischen Klerus. 4. August wird dem Domprobst gestattet, die kleineren Fehler des Klerus zu rügen, wie z. B. verdächtiger Umgang mit dem weibl. Geschlecht, Schlittenfahr und Reiten mit demselben, Tanzen, Spielen, Übertrinken. (Pfarrakten). 1764 protestirt Fürstenberg gegen die Erbauung des Kapuzinerhospitiums intra limites landgraviatus Barensis (Donauesch. Arch.), ebenso Österreich, das aber auf allerunterthänigstes Bitten der Väter Kapuziner einwilligte (Gärt. Msc.).

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 514. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0514.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)