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von Säckingen stiftete 330 fl. Kapital zu Bestreitung des Weins für die Kapuziner. Nach Aufhebung des Klosters erhielt dies Kapital die Kirchenfabrik.

6. Die Einkünfte eines 1631 unterdrückten Frauenklosters, Klausur, wurden für Schulzwecke, insbesondere zum Gehalte des Schullehrers (auch Meßners, Organisten) verwendet, daher die Klausurpflege auch Schulstiftungspflege genannt wird. Das Kloster wurde in den Pfarrhof verwandelt. Bisweilen spendete die Klausurpflege nicht gestiftete Almosen. 1810 betrug das Vermögen 3677 fl. 42 kr., 1819 betrug der Kapitalfonds ad 4), 5) und 6) 13.173 fl. 31 kr., wozu noch die Stiftungsgüter (s. o. S. 500) hinzutraten. Indessen hat sich der Kapitalfonds bedeutend vermehrt. 1–6 bilden zusammen den Kirchenfonds.

Der Armenfonds.

Gegründet im Jahre 1822 von dem damaligen Pfarrer, späteren Domkapitular Münch, zunächst mit 200 fl. Erübrigungen der Lokalleitung des Wohlthätigkeitsvereins in Wurmlingen vom Nothjahr 1817, denen er selbst 100 fl. beifügte.

Das Gründungskapital von 300 fl. hat sich bisher durch Zuwendungen vermehrt. Pfarrer Münch fügte selbst seiner ersten Gabe später nach und nach noch 1546 fl. hinzu.

Eigenthümerin ist die Gemeinde Wurmlingen. Stiftungszweck: Unterstützung der Ortsarmen, welche das Bürgerrecht haben, mit Ausschluß aller Bettler, in allen möglichen Fällen, auch Förderung anerkannt nöthiger und nützlicher Schulzwecke. Die Verwaltung, Erhaltung und Verwendung des Fonds liegt dem Kirchenkonvent, resp. wenn dieser nicht einig wird, dem vollen Stiftungsrath ob. Dem Grundstock sind jährlich 6 % der Zinsenerträgnisse zuzuschlagen.

Seit Gründung eines neuen Schulfonds (s. u.) wurde aber der Armenfonds für Schulzwecke nicht mehr in Anspruch genommen.

Die gesetzliche Armenpflege in Wurmlingen besorgt die Ortsarmenbehörde. Diese erhält aber aus dem Armenfonds ihre Auslagen ersetzt, sofern die Sorge für den Bestand und das Wachsthum des Grundstocks, sowie der vom Stiftungsrath selbst gemachte Aufwand dies gestattet und so weit nicht Personen zu unterstützen sind, welche die Stiftungsurkunde des Armenfonds von einem Genuß ausschließt (Nichtbürger, Bettler etc.).

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 505. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0505.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)