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Kaplanei in Trossingen (erloschen 1536), zu der, wie zu der Pfarrei, Reichenau das Präsentationsrecht hatte. Sie erscheinen 1235, starben auf der Scheide des 15. und 16. Jahrh. aus, und ihr Hof im oberen Dorf, ein Lehen der Herrschaft Schramberg, kam an den Spital in Rottweil. 1275 war die Pfarrei mit einem Pleban besetzt. Nach der Reformation, welche in Trossingen frühzeitig, vielleicht durch Mitwirkung des späteren Pfarrers Jo. Spreter (s. u.) Anklang gefunden zu haben scheint (1526 verwendet sich die Gemeinde bei Reichenau um Abnahme ihres dienstunfähigen Pfarrers; St. Arch.), zog Württemberg das Patronatrecht an sich, während die Gilten, Zehnten und Lehen erst am Anfang unseres Jahrhunderts sekularisirt wurden. 1551 hatte Trossingen neben Tuttlingen allein im Amt einen evangelischen Pfarrer, Matthäus Renner. Vom obern Dorf wird berichtet, daß hier die Reformation später eingeführt worden, als im untern, ohne Zweifel wegen der von der Herrschaft Schramberg rührenden österreichischen Oberlehensherrlichkeit.

Als Reichslehen kam Trossingen mit der Vogtei an die Herren von Lupfen (Sattler Top. 344), durch Margaretha von Geroldseck, Bruno’s von Lupfen (1390–1439) Gattin, an die Herren von Geroldseck, welche es 22. Mai 1440 um 3000 rhein. Gulden an Heinrich von Blumberg und Stefan von Emershofen verkauften. Letztere verglichen sich 1442 mit Rudolf von Fridingen, der Lupfen mit Thalheim besaß und auch auf Trossingen Ansprüche machte. Rudolf und Stefan verkaufen Trossingen 1444 an Wirtemberg (vgl. Fridingen, Thuningen, Lupfen, Karpfen).

Zwischen Unter- und Obertrossingen stand bis 1857 die sogen. Jurisdiktionslinde, wenigstens nach ihrem Abgang der von Palissaden eingefaßte Stumpf, welche nach österreichisch-fürstenbergischer Auffassung den Blutbann zwischen beiden Herrschaften schied. Österreich (das selbst mancherlei von der Herrschaft Schramberg herrühende Lehengüter in Trossingen besaß; Reverse aus dem Ende des 16. bis Anfang des 18. Jahrh. beim St. Arch.) behauptete, daß Rudolf von Fridingen und Stefan von Emershofen als Insaßen der Grafen von Hohenberg nur die niederen Gerichte besessen und verkaufen können. Doch wurde herwärts der Linde der Blutbann von Wirtemberg an Österreich zugestanden. Für die Verwahrung derselben wurde in älteren Zeiten von Fürstenberg einem Bürger zu Trossingen alljährlich 1 fl. bezahlt. Später wurde sie von Fürstenberg und

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 477. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0477.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)