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darauf stirbt auch Mathias von Thuningen. Nachher kamen die Güter in und bei Rottweil in die Hände des Hans Bletz in Rottweil. 1437 sagte Konr. Enger seinem Lehensträger bei Fürstenberg mit der Bitte auf, solches dem nunmehr majorenn gewordenen Mathias v. Thuningen zu geben, was geschehen ist. 1471 gehen Mathias von Thuningen Lehen (wohl Schulden halber) über an Jörg Truchseß von Ringingen (Mart. 90). 1482 belehnt Gr. Heinrich von Fürstenberg den Wilh. von Thuningen, Sohn des Mathias, mit den Lehen, welche vorher auf Heinr. von Hüfingen, Schultheiß von Villingen, und Berthold Stähelin von Villingen geruht (eb. 91). 1483 wird Wilh. Thuninger in einer Streitsache gegen Jörgs Truchseß Witwe auf dem Rathhause zu Wolfach abgewiesen (eb. 92). 1420 besitzt Dietrich Maier den Zehnten zu Thuningen als St. Gallisches Lehen (Arx 2, 181). Antheil daran hat Wilh. Berner 1412, 1420 (eb.). 30. Nov. 1467 Lux Maiers von Oberkirch Lehensrevers gegen Jak. von Falkenstein um das Burgstall zu Thuningen, welches sein Vater Burkhard zuvor gehabt. (St. Arch.) Des Weiteren ist wegen der Güter in der Schiltach auf Fürst. U. B. 3, 187 zu verweisen. 1468 hat Kl. Amtenhausen Zinse. (Donauesch. Arch.) 1473 verkauft Kaspar von Kürnegg ein Gut in Thuningen an Hans Waibel (Rottenm. D. b.) 1482 vergibt Kl. Rottenmünster an Martin Miller von Thuningen das Erblehen Kaipflers Gütle (eb.). 1536 Supplikation um Schutz etlicher Bürger zu Villingen, welche den Kirchensatz zu Thuningen haben und von H. Ulrich gezwungen werden wollen, den kath. Priester ab und einen Prädikanten zu verordnen, item vom Zehnten daselbst Schatzung zu geben. König Ferdinand 9. August an H. Ulrich, er solle die Villinger unturbirt und unmolestirt lassen. (Arch. Donauesch.) 4. Okt. 1537 beschwert sich der Obervogt zu Tuttlingen bei Fürstenberg, daß der Forstmeister Hafa den Prädikanten zu Thuningen, Herrn Hans, weil er im Thuninger Zwing und Bann in einer Hecke den Vögeln, die jedermann fangen dürfe, Böglein oder Gerichte gelegt und gesteckt, mit Scheltworten angefallen und ihm seine Feuerbüchse gezeigt habe (eb.). 1550 hat ein Drittel des kleinen Zehnten Erh. v. Falkenstein zu Freiburg in Br., den Kirchensatz, großen und kleinen Korn- und Heuzehnten, 1/4 des Barhochshof Melch. Hermann, B. zu Villingen, von Lupfen zu Lehen (Salb. Donauesch.). Montag nach Oculi 1563, Bewilligungsbrief Gr. Eitelfriedrichs und Gr. Heinrichs von Lupfen, daß Hans Heinr. Göder von Tannenkirch einen Hof zu Thuningen, mehr einen Hof zu Trossingen, dann 2 Huben zu Trossingen, welches alles Stühlingisches Mannlehen gewesen, für eigen in Ewigkeit verkaufen möge. (St.-Arch.) 24. Mai 1563 Lehensbrief Gr. Eitelfriedrichs von Lupfen wegen des Kirchensatzes und großen und kleinen Zehntens an die Elendspflege, auch vergibt er 1/4 des Bauhofsgutes. (St. Arch.) 20. Juli 1566 Lehensbrief des Bischofs zu Konstanz über den derselben verliehenen dem Gotteshaus Reichenau lehenbaren Bauzehnten zu Thuningen. (St. Arch.) 1567–87, Differenzen zwischen der Stadt Villingen und dem fürstl. wirtemb. Kirchenrath wegen des Zehntens zu Thuningen, in specie des Neubruchzehntens. (St. Arch.) 6. Dez. 1570 verkauft Hans Heinr. Göder obgenannte Höfe zu Thuningen und Trossingen nebst Gilten und Gerichten um 735 fl. an H. Ludwig von Württemberg. (St. Arch.) 1

Lupfische Lehen, Kunkellehen von Stühlingen: 1527 Melch. Hermann, 1550 ders. über Kirchensatz, groß und klein Korn-

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 469. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0469.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)