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vor, welcher sich diese ohne Beschwerde unterwarf und in drei Raten 60 fl. bezahlte. Zugleich entwarf er ein spezielles Verzeichniß von den Familien in Gunningen, die ihre Kinder schon seit langer Zeit in andersgläubige Orte in Dienst gaben, wodurch oft gemischte Ehen und Religionsneckereien entstanden. Am 25. beging er die Grenzen der Markung in Begleitung des Ortsvorstehers und dessen Stellvertreters und bezeichnete dieselben von neuem. October 1632 ließ der herzogliche Amtmann in Tuttlingen die beiden Ortsvorsteher von Gunningen nach Rietheim kommen, verlangte von ihnen eine Huldigung zu Württemberg. Diese indessen vermochten sich durch die Erklärung aus dem Falle zu bringen, daß vorerst dem Konvente zu St. Georgen in Villingen Kenntniß gegeben werden müsse. Jene beiden begaben sich nach Villingen persönlich, statteten Bericht über die Zumuthung des württembergischen Amtmanns Wilhelm von Berkheim ab, mit dem Weiteren, daß sie von demselben nur unter der Bedingung nach Hause gelassen worden, wenn sie des folgenden Tags sich in Balingen stellen. Darauf berichtete Gaißer an die Obervogtei Fridingen mit der Bitte, den Amtmann zu Tuttlingen von seinem Vorhaben abzumahnen, da jener Ort als zu St. Georgen unter österreichische Herrschaft gehöre. Der Bote Konrad Buschlin traf den Obervogt Balth. Kalt nicht zu Hause; dessen Sohn aber erklärte, daß er hierin nichts thun könne, weder sein Vater noch er vermögen die Unterwerfung unter Württemberg zu hindern, noch viel weniger den Bürgern von Gunningen faktisch Hilfe zu leisten. 30. October 1632 erklärte der Vogt von Gunningen zu Villingen, daß von den Leuten zu Gunningen bisher der Huldigungseid nicht geleistet worden, sondern die ganze Angelegenheit bis zur Ankunft des Tuttlinger Amtmanns von Stuttgart abgewartet werde, und fügte die Erklärung des Sohnes des Obervogts bei, und daß dieser den Boten ohne Brief entlassen. 1633 vereinbarte sich Gaißer mit den Österreichern dahin, daß im Falle die Württemberger Gefällfrüchte von Gunningen, Schwenningen und Thuningen nach Tuttlingen transportiren, zu seiner und der Seinigen Sustentation das Nöthige zukomme. Nur das Fuhrwerk sollte er besorgen. 1640 Kontribution über Gunningen u. a. O. von Seiten des Klosters; ebenso 25. Mai 1641. 1642 wurde Gunningen von Truppen stark mit Kontribution heimgesucht. 1645 4. Februar Jahr- und Ruggericht abgehalten. 15. Juni 1645 übernachtete eine Schwadron Baiern in Gunningen, nicht

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 323. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0323.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)