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1356 an mußten sie sich mit den Steußlingen, Blumberg und Dießenhofen in diese Lehen theilen. 30. Juli 1359 versetzte Oswald v. W. mit Genehmigung seines Bruders Friedrich seiner Hausfrau Klara, geb. von Landau, Tuttlingen, die Stadt, Leut und Gut mit aller Zugehör, mit Zwing und Bann, Gerichten, Steuern, Fällen und aller Ehehafte, was alles Lehen von Reichenau ist, um 2600 fl. für ihre Heimsteuer, so daß dieselbe, Graf Eberhards v. Landau Tochter, und ihre Erben diese Stücke als rechtes Pfand nutzen sollen, bis Oswald oder seine Erben sie wieder lösen. 27. Nov. 1367 verkaufte Friedrich v. W. seinen halben Theil und seine Rechte an der Stadt Tuttlingen an seinen Bruder Oswald. Dieser und seine obgenannte Gattin aber verkauften 1372 ihrem Neffen, Gr. Rudolf v. Sulz, die Vogtei über Stadt und Burg Tuttlingen, Effingen, Oberbaldingen und halb Sunthausen um 3150 fl. mit Genehmigung des Lehensherrn. Der Graf gab ihnen jedoch wiederholt (zuletzt 1373) alles auf Lebenszeit zur Nutznießung. 1377 ist Tuttlingen wirtembergisch, ohne daß man weiß, wie es erworben ward[1]. Denn ohne Zweifel als solches wird es im Städtekrieg von den Reichsstädtern, worunter die Rottweiler, erstürmt, mit Raub und Brand verwüstet[2] und die Gefangenen theils nach Konstanz, theils nach Rottweil gebracht (s. O.-A. Rottweil 244). 1398 erkaufte Gr. Eberhard einige Leibeigene in Tuttlingen von den Gebrüdern von Smalenstein. 1381 verpfändete Gr. Eberhard, als er dem H. Leopold von Österreich Geld zum Kauf der Herrschaft Hohenberg vorstreckte, Tuttlingen für 1940 Pf. H. an Konrad v. Lupfen[3], von dem es H. Leopold 1. Nov. 1384 wieder einlöste (Lichnowsky, Gesch. d. H. Habsburg IV, DCCLII). 1420 wird es als der Herrschaft Wirtemberg eigen angeführt. 19. Okt. 1434 verpfändeten die Grafen Ludwig und Ulrich von Wirtemberg Tuttlingen mit Zubehör für 4500 fl. an Hans von Zimmern


  1. Vrgl. auch Neuhausen; Stäl. W. G. 3, 354. Pfaff weist auf das nahe Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Grafen von Landau und Wirtemberg hin, sowie darauf, daß Gr. Eberhard 1366 vom Kl. Reichenau das Eigenthumsrecht des Mägdebergs erlangte.
  2. Völlig abgebrannt, wie man aus Sattler und Steinhofer entnommen hat, kann die Stadt schon nach der folgenden Notiz von 1381 wohl nicht sein.
  3. Die Lupfen vergaben einige Lehen in Tuttlingen, welche später an Fürstenberg übergiengen. Der Brunnen im Tuttenthal war streitig zwischen Wirtemberg und Fürstenberg.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 267. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0267.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)