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Abrügung kamen. Eine wesentliche Abnahme ist also nicht bemerkbar. Nach dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre vertheilen sich die abgerügten Waldvergehen auf Weidexcesse mit 22 %, Streu- und Grasexcesse 22 %, Grünholzexcesse 12 %, Dürrholzexcesse 13 % und sonstige insbesondere polizeiliche Vergehen 31 %. Grobe Excesse an grünem Holz kommen verhältnismäßig wenige vor. Während der Forstschutz in den Staatswaldungen ein guter ist, kann dies im Allgemeinen von den Körperschafts- und Privatwaldungen nicht gesagt werden. Derselbe war hier hauptsächlich in Folge allzu schlechter Bezahlung des Schutzpersonals mit wenigen Ausnahmen mangelhaft und ist namentlich nicht dem verderblichen Weiden- und Besenreisschneiden und den Streufreveln gehörig entgegengetreten worden. Für die Körperschaftswaldungen läßt sich für die Zukunft durch das Gesetz vom 16. August 1875 und noch mehr durch den zu erhoffenden Übergang des Forststrafrechts der Gemeinden an die Gerichte wesentliche Besserung erwarten. Zwei Gemeinden des Oberamtsbezirks haben sich der Forstschutzeinrichtung des Staats gegen entsprechende Beiträge angeschlossen.

f. Weidewirthschaft. Das Areal der eigentlichen Weiden betrug nach den Ergebnissen der Landesvermessung 41296/8 M., hievon waren mit Holz bewachsen 1432 Morgen, ausschließlich mit Gras bewachsen 26976/8 Morgen. Die Gemeinden besaßen an Weideflächen 35793/8 Morgen. Die eigentlichen Weiden, namentlich auf dem Heuberg und der Hardt, sind gut und gesund, mit Ausnahme der an den Steilgehängen, wo sie ziemlich mager sind; sie werden nebst der Brach- und Stoppelweide meist mit Schafen befahren und sichern neben dem Erlös aus der Pferchnutzung den Gemeinden eine zum Theil sehr namhafte Rente; Hausen o. V., Nendingen, Thuningen und Trossingen verpachten ihre Weiden nicht. Die ausgedehntesten Weideflächen besitzen die Orte Kolbingen, Mühlheim, Renquishausen und Thalheim; die beträchtlichsten Einnahmen aus Weiden überhaupt beziehen Irrendorf, Kolbingen, Renquishausen, Seitingen, Thalheim und Weigheim. Die bedeutendsten Pfercherlöse haben Tuttlingen, Kolbingen, Renquishausen und Schura. Eigentliche Weiden fehlen den Gemeinden Tuttlingen, Durchhausen, Gunningen, Nendingen, Neuhausen o. E., Rietheim, Thuningen und Trossingen.

g. Allmanden sind, mit Ausnahme von Tuttlingen und Rietheim, in sämmtlichen Gemeinden vorhanden, größtentheils an

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 192. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0192.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)