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Von dem Gesammtholzerzeugnis der Waldungen des Oberamtsbezirks wird das Brennholz zum weitaus größten Theil im Bezirke selbst verbraucht und nur wenig – am meisten aus den Staatswaldungen – ausgeführt. Die Ausfuhr von Holz aus dem Oberamtsbezirk ist hauptsächlich erst seit dem Bestehen der Eisenbahn nennenswerth. Von den Staatswaldungen bei Hohentwiel und vom Schindelwald (Neuhauser Markung) geht das meiste Erzeugnis ins benachbarte Baden und in die Schweiz. Das Nutzholz kommt nach Abzug des eigenen Bedarfes der Einwohner des Bezirks in Form von Bau-, Floß- und Sägholz nach auswärts und zwar auf dem Neckar und Rhein bis nach Holland, aber auch nach Elsaß-Lothringen, nach Frankreich, in die Schweiz und in das benachbarte Baden.

In den Staatswaldungen wird sämmtliches Holz, soweit es nicht zu Bestreitung des eigenen Bedarfs (Besoldungen etc.) erforderlich ist, im Aufstreich gegen Baarzahlung verkauft, desgleichen in den gutsherrlichen Waldungen, hier gegen Borgfrist. In den Gemeinde- und Stiftungswaldungen wird das Erzeugnis nach Befriedigung des Bedarfs für öffentliche Zwecke, im östlichen Theil des Bezirks zum größeren Theil an die Bürger als sog. Bürgergaben in Natur verabreicht, der Rest zu Gunsten der Gemeindekasse verkauft, während im westlichen Theile des Bezirks (Baar) meistens alles Holz verkauft und der Erlös entweder nur theilweise in die Gemeindekasse fließt, der andere Theil an die Bürger statt der Bürgergabe vertheilt wird, oder aber (jedoch nur ausnahmsweise) der ganze Erlös der Gemeindekasse zu gut kommt. In der Regel wird das Holz in freier Konkurrenz und nur ausnahmsweise aus einzelnen Schlägen bloß unter den Ortsbürgern allein versteigert. Der Verkauf findet meistens gegen halbjährige Borgfrist statt.

Aus dem Walde wird das Holz nur auf der Achse und zwar bis zum Verbrauchsorte selbst oder an die nächst gelegene Eisenbahnstation oder Floßeinbindstätte (bei Rottweil) verbracht, von wo es dann per Bahn oder zu Wasser weiter transportirt wird. Die Holzabfuhrwege in den Waldungen sind mit Ausnahme der Staatswaldungen und einiger weniger Gemeindewaldungen in schlechtem Zustand. Erst in neuester Zeit haben einzelne Gemeinden angefangen, regelrechte und feste Wege in ihren Waldungen zu bauen und ist zu hoffen, daß diese guten Beispiele auch bei den andern nach und nach anregend wirken werden.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 190. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0190.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)