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in Staats- und in Körperschaftswaldungen mit schönem Erfolg versucht worden.

Der jährliche Holzertrag, ausschließlich Stockholz und Leseholz, beträgt dermalen

in den Staatswaldungen 6545 Fm.
000 Körperschaftswaldungen 19.912 0
000 Gutsherrlichen Waldungen 1513 0

und demnach von 1 ha.

in den Staatswaldungen 4,3 Fm.
000 Körperschaftswaldungen 3,0 0
000 Gutsherrl. Waldungen 3,7 0

Die Privatwaldbesitzer nutzen nach Bedarf oder nach finanziellen Rücksichten, binden sich daher an eine jährlich gleiche Nutzung nicht. Der Ertrag der Privatwaldungen steht jedoch ihrem Zustande entsprechend noch unter dem der Körperschaftswaldungen.

Außerhalb Waldes wird im Bezirke auf Weiden und geringen Allmanden und insbesondere auf der Markung Tuttlingen auf entfernt gelegenen geringen Außenfeldern (sog. Holzäckern), auch an den Ufern der Gewässer, an Straßen etc. eine nicht unbeträchtliche Menge Holzes (meistens Fichten und Forchen) erzeugt. Die der schwäbischen Alb so eigenthümlichen schönen alten Weidebuchen schwinden leider immer mehr zusammen.

Im Revier Tuttlingen, welches in Beziehung auf den Staatswaldbesitz im Oberamt Tuttlingen hauptsächlich in Betracht kommt, betrug in den Staatswaldungen die Ausbeute an Nutzholz im Verhältnis zur ganzen oberirdischen Holzmasse

im Jahre 1865 33 %
0„      „ 0 1870 40 %
0„      „ 0 1875 58 %
0„      „ 0 1877 38 %

und in den Jahren 1865–1877 durchschnittlich 44 %.

In den Korporationswaldungen betrug die Ausbeute durchschnittlich höchstens 25 %, was seinen Grund übrigens nicht allein in dem ungünstigeren Zustande dieser Waldungen, sondern auch darin hat, daß hier die Laubwaldungen mehr vorherrschen und daß in vielen Gemeinden noch Bürgergaben in Natur gereicht werden, die oft den größten Theil des Holzertrages in Anspruch nehmen.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 188. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0188.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)