Seite:OberamtSchorndorf0056.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

hier noch Folgendes seine Stelle finden (vergl. auch hienach unten C, die Grundlasten etc.), um insbesondere auch darzuthun, von welch’ vielfältigen zum Theil sonderbaren Leistungen die neuere Gesetzgebung sowohl die Person als den Besitz nach und nach befreit hat.

In Aichelberg waren alle Einwohner leibeigen. Auch in Winterbach, Weiler, Geradstetten, Grunbach, Schornbach und Hegenlohe wurden nach altem Herkommen von allen Mannspersonen, sie mochten sonst leibeigen seyn oder nicht, durch die Kellerei Leibhennen und ein Hauptrecht, bestehend in 1 Gulden von 100 Pfd. Heller der Hinterlassenschaft, erhoben. In den Ämtern Steinenberg, Hundsholz und Krehwinkel erhob das Kloster Adelberg von den leibeigenen Männern das beste „Haupt Viehs und das beste Häs“ und von den leibeigenen Frauen ebenfalls das beste Kleid und, wenn sie eine Maierschaft hatten, das beste Stück Vieh. Als Brautlauf galt in Haubersbronn und beiden Urbach eine messingene Pfanne worein die Braut mit beiden Füßen stehen konnte, im Steinenberger Amte aber eine solche „darin sie mit beiden Füßen stehen oder s. v. dem Hintern sitzen kann.“

Einige Falllehen, soweit sie der Herrschaft Württemberg gehörten, scheinen an einigen Orten frühe schon einen mildern Charakter angenommen zu haben. Indeß in Winterbach noch um’s Jahr 1400 die Höfe und Lehen um 1/3 des Ertrages verliehen waren („zum Drittel standen“), treffen wir damals schon in Schorndorf Lehen mit fixirten Laudemien; 1500 aber sind alle in Erblehen umgewandelt und meist zertrümmert. Die Klöster Adelberg und Lorch dagegen haben Fall- oder Gnaden-Lehen, die zum Drittel standen, noch lange beibehalten; noch 1598 hatte das erstere viele solche Gnadenlehen („vff den Leib sein Lebenlang zu Gnaden geliehen“) mit fixirter Weglöse und zu Gnaden stehendem Handlohn, die beim Heimfall „so hoch als man mag“ wieder verliehen wurden. Um 1600 wurden mehrere derselben mit baaren Summen „erblich gekauft“ und zugleich die Laudemien festgestellt. (Über die Ordnung der adelberg’schen Gnadenlehen s. O.A.Beschreib. v. Göppingen S. 73.) Bemerkenswerth sind einige Kleinhandlöhne. Von jedem Gut, das zu Geradstetten verkauft ward, erhielt der Schultheiß eine Maas Wein „Beinutz“, und von jedem zu Baach verkauften Gute empfing der Schultheiß von Aichschieß ein Paar hirschlederne Handschuhe als Handlohn.


C. Grundlasten und ähnliche Leistungen.

In Ansehung dieser haben schon die Ablösungsgesetze von 1817 und 1836 dem Bezirk erhebliche Erleichterungen gebracht.

Sämmtliche Orte, mit Ausnahme von Aichelberg, Geradstetten und Schlichten gaben Kellereisteuern, genannt jährliche oder gewöhnliche

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Schorndorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1851, Seite 56. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtSchorndorf0056.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)