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Hier stand schon im 12. Jahrh. ein ritterliches Haus, später das 1804 vollends abgebrochene Wasserschloß mit Eckthürmen, in welchem die milites de Tunschalkingen daheim waren, zuerst wahrscheinlich Dillingen-Wörth’sche, dann hohenstaufische und zuletzt gräflich öttingen’sche Dienstmannen. Gelphradus de T. kommt 1235 vor mit 2 Söhnen Gelphrad II. und Sifrid I., der bis 1258 genannt ist; ein Sifrid II. von Tunschelkingen zwischen 1270–85, ein Sifrid III. 1312–19, öttingen’scher Rath und Landrichter; sein Siegel zeigt einen quer getheilten Schild.

Schon 1338 saß Eberhard von Gruwenberg (abgegangene Burg Grünberg bei Lauchheim), dessen Mutter Agnes vielleicht eine von Tunschelkingen war, zu D. und ein Edelknecht Eberhard II., vielleicht auch II. und III. von Gräunberg kommt 1361–81–1403 in Urkunden vor. Das Gut Dunst- auch Donstelkingen war ein katzenstein’sches, später (durch Verkauf anno 1354) gräflich öttingen’sches Lehen. Der Besitz selbst erscheint nach den Herren von Grünberg getheilt; ein Jörg von Knoringen hatte 1430 den einen Theil, den andern hatte um 1350 Hans von Westerstetten, der Sohn Ritter Bertholds v. W. zu Katzenstein (s. d.). Diese Herren von Westerstetten erwarben auch den Knoringen’schen Theil und blos vorübergehend bekam wieder ein Ulrich v. Knöringen 1530 das Gut pfandweise.

Einiges besaßen die Schenken von Schenkenstein, was sie von Br. Ansbach zu Lehen nahmen; anderes (8 Güter) Kloster Kirchheim und zwei Güter sollen zu Trugenhofen gehört haben.

Das Schloß mit seinen Zubehörden empfiengen als öttingen’sches Lehen Hans v. Westerstetten, die Brüder Lorenz und Berthold und zuletzt Wolf Dietrich v. Westerstetten. Dieser hinterließ Töchter und seine Tochtermänner verkauften ihr Erbe, die alodialen Theile von Dunstelkingen, mit einem Wohnsitz, Hofen, Katzenstein, Frickingen und Weihnachtshof vor 1592 an Graf Wilhelm von Oettingen. Die Lehen erbte Wolf Rudolf von Westerstetten zu Stauffen und Altenberg; mit ihm und seinen Söhnen stritt Oettingen als landgerichtliche Obrigkeit über die Gerichtsbarkeit z. B. 1606, gestand aber 1621 den Blutbann als öttingen’sches Lehen zu, nur sollten Urtheile an einem öttingen’schen Halsgericht vollstreckt werden. Andere Forderungen wegen Steuer, Einquartirung u. dgl. machte späterhin Oettingen-Katzenstein.

Johann Christof von Westerstetten, Bischof zu Eichstett, † 1637, überließ noch bei Lebzeiten sein Rittergut Ballhausen samt Dunstelkingen u. a. m. seinem Rath und Hofmeister Johann Jakob v. Sirgenstein, welcher gegen ein Recompens von je 600 fl. auch die ansbach’schen (4 Höfe, 10 Selden) und ötting’schen (Schloß, 1 Hof, 8 Selden, 1/3 Gericht u. s. w.) Lehen empfieng 1642. Im Besitz folgten Johann Gottfried z. B. 1668, 75 und Franz Johann Ferdinand

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neresheim. H. Lindemann, Stuttgart 1872, Seite 278. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtNeresheim0278.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)