Seite:OberamtNeresheim0245.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

2 Bürgermeistern, 2 Heiligenpflegern, 2 Geistlichen, 1 vom Stadtgericht und – als Ehegerichtsschreiber – dem Syndicus; später aus den 3 Bürgermeistern, 2 Geheimen, den 2 Geistlichen und dem Syndicus als Actuar. Die Candidaten ließ man durch den Nördlinger Hauptpastor oder einen öttingischen Superintendenten examiniren und ordiniren. Neben den Geistlichen war ein Bürger Parentator, d. h. Hochzeitlader und Leichenbitter, welcher auch den Lebenslauf verfertigte.

Der Kirchhof war ursprünglich bei der Stadtkirche, mit einer besondern Kapelle und hatte 1471 die päpstliche Begnadigung erlangt, daß auch justificirte Leute dürfen darin begraben werden. 1544 wurde vor der Stadt ein Gottesacker gekauft, 1617 das Kirchlein darin erbaut, unter Mithilfe der Äbtissin-Patronin. Daß der Rath die Jurisdiction über den Kirchhof den öttingschen Ansprüchen gegenüber preisgegeben hatte, verursachte 1777/78 Zerwürfnisse mit der Bürgerschaft.

Die erste Spur von einer Schule in Bopfingen gibt 1357 die Erwähnung des Schulthors bei der Burg. 1423 zeugte der ehrbar und gelehrt Ulrich Haynolt, Schulmeister zu Bopfingen; 1459 Hans Gugger, Schulmeister, und 1466 wird gedacht eines Hans Prunc Schulthorwart und Organist. Die Schule dieser Zeit lehrte etwas Latein und Singen für die Zwecke des Cultus. Das deutsche Volksschulwesen kam erst nach der Reformation in Aufnahme. Karl V. in seiner Ordnung für Bopfingen 1552 verlangt auch, der Rath soll ein fleißiges Aufsehen auf den Schulmeister haben, damit die Kinder zum wahren Glauben erzogen werden und verhütet werde, was dem wahren Glauben zuwider.

Von einem Organist und Cantor hören wir schon vor der Reformation (z. B. 1455 und 1522); zur Zeit des Passauer Vertrags erscheint ein Präceptor und ein scholae collaborator et cantor, wie denn noch im 17. Jahrhundert der Rath ein besonderes Gewicht auf das Singen legte. Von 1567 haben wir einen „Kurzer Unterricht, wie eine teutsche Schul zu Bopfingen möchte ordentlich angerichtet werden, von Isaak Ammerbacher, auf Verlangen ausgefertigt.“ Es ist darin vom Schulbesuch der Mädchen und vom Schreiben die Rede; Hauptsache ist – Singen, Aufsagen und Bet-Übungen. Wohl möglich, daß jetzt erst eine eigentliche deutsche Schule eingerichtet wurde. Späterhin finden wir gewöhnlich: 1) einen Präceptor, der meist Theologe war und aufs Diaconat vorrückte (er hatte bisweilen einen Provisor); 2) einen Knabenschullehrer, der zugleich Cantor und Meßner ist und 3) einen Mädchenschullehrer, oft zugleich Organist. Zwischenhinein wirkten auch Schulfrauen, z. B. 1642, wo der Rath beschließt, lieber eine Mannsperson anzustellen.

Pfarrer Hummel 1552–61 führte die Kinderlehre ein. Pfarrer Hack † 1702 fertigte ein Schulspiel zu Ehren der Auferstehung

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neresheim. H. Lindemann, Stuttgart 1872, Seite 245. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtNeresheim0245.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)