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z. B. einen Theil von Flochberg. Graf Wolfgang und Graf Joachim lösten das wieder ein. Graf Wolfgang und seine Nachkommen brachten die Grafschaft wieder zusammen. Ludwig XV. kam wegen seines Eifers für die Reformation in die Acht, wurde jedoch 1553 restituirt. Von seinen Söhnen testirte Graf Wolfgang auf Flochberg zu Gunsten seines Bruders Friedrich, was einen langen Proceß hervorrief, wie denn gewöhnlich die Erbtheilungen kostspielige Processe verursachten.

Ludwig XVI. war, seinem Vater ähnlich, ein Beförderer der Reformation z. B. in Trochtelfingen und Dorf Kirchheim. Von den 3 Söhnen Wilhelms sen. zu Wallerstein, verglich sich Graf Ernst 1623 mit seinem Neffen über die Theilung der Herrschaft, und es wurden ihm die Ämter Baldern und Katzenstein zugeschieden, also die Hauptbesitzungen im jetzigen Württemberg, während Flochberg und die Neresheimer Vogtei der Wallersteiner Linie zufielen. Da jedoch diese Theilung mehrfache Unzufriedenheit verursachte, so entstand ein langwieriger Erbstreit bei den Reichsgerichten und erst 1694 kam die Haupt- und Grundtheilung der 3 Linien zu Stande; wobei aber die einzelnen Besitzungen so durcheinander geworfen wurden,[1] daß spätere Conflicte und Vertauschungen die nothwendige Folge waren.

Das Aussterben der Oettinger evangel. Hauptlinie 1731 verursachte nicht blos wieder eine Reihe von Erbsprocessen der drei katholischen Linien unter einander (von welchen Oett.-Baldern leer ausging), sondern bald auch Religionsbeschwerden, deren sich 1751 das corpus evangelicorum annahm, cf. VII., 2. Nochmals eine Erbtheilung wurde nöthig durch das Erlöschen der Balderner Linie und in Folge derselben gehören jetzt, das Dorf Walxheim in OA. Ellwangen ausgenommen, alle württemb. Besitzungen Oettingens dem Fürsten von Wallerstein. Stellen wir die Bestandtheile des Gesamtfürstenthums kurz zusammen, so besaß ehemals (vgl. ob. I, 5) –

I. Oettingen-Oettingen (evangelisch) 1) Stadt und Amt Oettingen zum größern Theil, O.A. Aufkirchen, O.A. Mönchsroth mit Walxheim; soweit erbte Oet. Spielberg. 2) Die O.-Ämter Alerheim, Harburg, Hochhaus, das Pflegamt Klosterzimmern und das Amt Christgarten, endlich das Pflegamt Kirchheim mit dem Klosterschutz und Theil an Trochtelfingen, das erbte Oet. Wallerstein.

II. Von der Wallersteiner Hauptlinie besaß 1) Oet.-Spielberg: einen Theil von Stadt und Amt Oettingen und die Ämter Dürrwangen und Spielberg samt der Verwaltung Dornstatt; dazu I, 1.

2) Oet.-Wallerstein die Ämter Wallerstein, Marktoffingen und


  1. Z. B. Oettingen-Spielberg und Wallerstein erhielten Güter und Einkünfte zu Dorf- und Weilermerkingen, Oettingen-Baldern das Schlößchen zu Dorfmerkingen und Unterthanen zu Weilermerkingen.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neresheim. H. Lindemann, Stuttgart 1872, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtNeresheim0138.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)