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Deutschordens-Komthur, als Oberamtmann in Weikersheim. Aus seiner Verwaltung ist bemerkenswerth, daß er die Juden, deren Aufnahme durch die Erbeinigung von 1511 für die ganze Grafschaft untersagt war, in Weikersheim, Hollenbach, Elpersheim und Hohebach aufnahm. Der Bürgerschaft von Weikersheim wurde die Frage vorgelegt, ob Jemand in ihrer Mitte vorhanden und bereit wäre, das Städtchen mit nothdürftigen und nützlichen Waaren zu versehen, und als die Frage verneint ward, gestattete der Deutschmeister zwei jüdischen Familien, daselbst zu wohnen, unter der Bedingung, nicht vom christlichen Glauben zu reden, an Sonn- und Feiertagen nicht mit Waren zu hausiren, in Einem Hause beisammen zu wohnen, keinen fremden Juden über 8 Tage zu beherbergen, alle bürgerlichen Lasten mitzutragen. Die Schenkung der Grafschaft Weikersheim an den Deutschorden nahm der Bischof von Würzburg besonders übel auf, weil seine Lehensherrenrechte dadurch verletzt waren. Er befahl den in Orten seines Sprengels wohnenden zu Hohenlohe Pflichtigen Grundholden geradezu, ihre Abgaben an dieses, nicht an den Deutschmeister zu entrichten.

Graf Georg Friedrich erhielt im Novbr. 1637 die kaiserliche Gnade für seine Person wieder, aber des Besitzes und Genusses seiner Herrschaft blieb er beraubt. Seit 1639 wohnte „der alte Herr“ in Langenburg, ohne Weikersheim wieder zu sehen; nur wenn er sich des Jagens vergnügte, wobei er freilich Garne u. dgl. von Neuenstein entlehnen mußte, ließ er sich nicht abhalten, in Weikersheimer Forsten, über die er dem Orden kein Recht zugestand, seine noch immer vorhandene Jagdlust zu befriedigen. Als er, fast 76 Jahre alt, nach einem vielbewegten Leben am 7. Juli 1645 starb, fand man es bedeutsam, daß Graf Philipp Ernst 17 Jahre zuvor in Weikersheim, Georg Friedrich aber in Langenburg sein Leben beschloß, als wenn „beide Herren Gebrüder, recht zu sagen, ihre Residenzhäuser also zum zeitlichen Absterben einander hätten müssen hergeben und gleichsam darleihen.“ Den Armen zu Weikersheim hat er 1000 Gulden vermacht, obwohl er, wie begreiflich, nicht viel hinterließ: die vom Deutschorden bei der Besitznahme von Weikersheim mittelst Verkaufs von Wein- und Fruchtvorräthen ihm widerrechtlich entzogenen Vermögenstheile allein sind zu 57.771 Gulden veranschlagt.

Nach Georg Friedrichs Tod trat eine gemeinschaftliche Regierung ein. Schon vor der endlich 1677 erfolgten Schlichtung

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Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 809. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0809.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)